Beratungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Juliane1985
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 416
Registriert: 02.03.2010, 08:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

10.04.2015, 12:07

Hallöchen,

ich stelle mir gerade die Frage, ob man die Beratungsgebühr grundsätzlich abrechnen kann? Das die Beratungsgebühr angerechnet wird ist mir klar. Aber kann ich die denn nicht eigentlich immer in Ansatz bringen? Der RA berät ja zunächst den Mandanten über alles. Oder sehe ich das falsch??

Wie macht ihr das mit der Beratungsgebühr?

LG Juliane
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17627
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

10.04.2015, 12:09

Klar kannst Du die eigentlich grundsätzlich abrechnen. Aber wofür???? Wenn bereits klar ist, dass die Tätigkeit über die Beratung hinausgeht, ist das doch unnötige Arbeit.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Alegría
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 288
Registriert: 27.07.2013, 15:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

10.04.2015, 12:18

Meint ihr wirklich, dass man die grundsätzlich abrechnen kann? Ich denke mal, wenn von vorneherein der Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung da ist, dann berät der Anwalt zwar natürlich schon, aber ich denke das würde in dem Fall mit in der GG abgegolten sein. Ich würde hier keinen Beratungsauftrag sehen....

Wir Anahid sagt, es wäre eh unnötige Arbeit, aber so rein hy­po­the­tisch.....
Alegría
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 288
Registriert: 27.07.2013, 15:07
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

10.04.2015, 12:19

§ 34 steht ja: "Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen"
Benutzeravatar
Juliane1985
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 416
Registriert: 02.03.2010, 08:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#5

10.04.2015, 12:46

Es ist halt immer schwierig, da ja die Anwälte manchmal nichts konkret in der Akte vermerken.

Trotzdem danke ...
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17627
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

10.04.2015, 13:00

Ich denke, dass es auch rein hypothetisch kein Problem darstellt, wenn man das abrechnen würde. Aber da die Beratungsgebühr eh komplett auf die GG anzurechnen ist, wäre es halt, gelinde gesagt, Quatsch.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14405
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

10.04.2015, 13:30

Wie #4. Wenn von vornherein klar ist, dass die Tätigkeit über Beratung hinausgeht, fällt keine Beratungsgebühr an, sondern eine Geschäftsgebühr.
Quelle
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 13.10.2015, 08:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#8

18.11.2015, 10:22

Und wie rechnet bzw. welche Nr. gibt man aus dem RVG in der Rechnung an, wenn der Anwalt nur beraten hat, die Höchstgebühr zwar 190,00 € ist, die Angelegenheit nur eine Beratung ist, und der Anwalt sagt, er möchte dafür 300,00 € abrechnen?
Man lernt nie aus :omi
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17627
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#9

18.11.2015, 10:42

In Fällen wo der Anwalt wohl eine Gebührenabsprache genommen hat, nehme ich Vergütungsvereinbarung und schreib dahinter Pauschalgebühr.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Quelle
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 13.10.2015, 08:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#10

18.11.2015, 16:06

Ich wollte jetzt eine Vergütungsvereinbarung fertigen und als Pauschalgebühr den Betrag einfügen der 190 € übersteigt.

Jetzt sagt mein Chef, der Mandant ist aber keine Privatperson sondern hat ein Unternehmen, von ihm können wir mehr verlangen als 190 €. Weiss ich da was nicht?
Man lernt nie aus :omi
Antworten