Fahrtkosten trotz Terminsaufhebung
Verfasst: 02.04.2015, 11:51
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe direkt eine etwas kniffelige Frage :
Ich sitze über einem KFB, mit dem die Gegenseite Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für einen abgebrochenen und entsprechend aufgehobenen Termin festsetzen lassen möchte.
Der Termin wurde "im Termin" aufgehoben, da der gegnerische Anwalt wegen Stau eine Verspätung von 2 Stunden ankündigte.
Sieht jemand hier eine Möglichkeit, der Festsetzung der Kosten zu widersprechen?
Rechtsprechung konnte ich bislang nicht finden, einziger Ansatzpunkt ist derzeit, dass der Anwalt von Nürnberg nach Frankfurt anreisen musste und dies trotz der bekanntermaßen schlechten "Durchlässigkeit" aufgrund vieler Baustellen und des damit verbundenen Staurisikos auf der A3 mit dem Auto tat, obwohl die Zugverbindung wirklich gut ist (2 Stunden Fahrt ohne Umstieg).
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte, eine stichhaltige Begründung für einen Widerspruch zu finden!
Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
Steffi
ich bin neu hier und habe direkt eine etwas kniffelige Frage :
Ich sitze über einem KFB, mit dem die Gegenseite Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für einen abgebrochenen und entsprechend aufgehobenen Termin festsetzen lassen möchte.
Der Termin wurde "im Termin" aufgehoben, da der gegnerische Anwalt wegen Stau eine Verspätung von 2 Stunden ankündigte.
Sieht jemand hier eine Möglichkeit, der Festsetzung der Kosten zu widersprechen?
Rechtsprechung konnte ich bislang nicht finden, einziger Ansatzpunkt ist derzeit, dass der Anwalt von Nürnberg nach Frankfurt anreisen musste und dies trotz der bekanntermaßen schlechten "Durchlässigkeit" aufgrund vieler Baustellen und des damit verbundenen Staurisikos auf der A3 mit dem Auto tat, obwohl die Zugverbindung wirklich gut ist (2 Stunden Fahrt ohne Umstieg).
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte, eine stichhaltige Begründung für einen Widerspruch zu finden!
Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
Steffi