neue Angelegenheit - Sozialrecht, Antrag Weiterzahlung Rente

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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M.arinchen
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#1

26.03.2015, 13:20

Hallo!

Wer kann mir einen Tipp geben?

Wir haben für Mdt Antrag auf Rente gestellt. Hat alles geklappt.
Dann kam nach einiger Zeit das Schreiben, dass Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden muss.
Da haben wir Mdt wieder beraten usw. und den Vorgang weiter überwacht.

Mein Chef meint, der Antrag auf Weiterzahlung sei eine neue Angelegenheit.
Ich bin mir da nicht so sicher.

Habt Ihr Erfahrungen?
Was könnte in Rechnung gestellt werden (für den Antrag auf WEiterzahlung)?

Herzlichen Dank vorab
M.arinchen
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Anahid
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#2

30.03.2015, 11:27

Bevor Dir jemand antworten darf, müsstest Du bitte erst einmal Dein Profil um Deinen Beruf ergänzen (siehe Forenregeln). Ggf. ist das bei der Forenumstellung abhanden gekommen.
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M.arinchen
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#3

30.03.2015, 13:41

Ok. Nachgeholt, danke!

Hat jemand einen Rat für mich?
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Anahid
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#4

30.03.2015, 16:55

Da für den Antrag auf Weiterzahlung eigentlich eine anwaltliche Mitwirkung nach meiner Meinung nicht erforderlich wäre und das jetzt auch nicht den absoluten Sachverstand verlangt, würde ich für den Antrag ein einfaches Schreiben abrechnen und ja, ich sehe das wie Dein Chef, dass dieser Antrag eine eigene Angelegenheit darstellt.
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#5

01.04.2015, 09:46

Danke Anahid,
Deine Meinung stimmt mit meinem Gefühl auch überein.
Danke.
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