kuriose Streitwertfesetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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schmackebatz
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#1

26.03.2015, 12:23

Hallo,

habe eine kuriose Streitwertfestsetzung und weiß gerade nicht, wie gegen die Gegenseite entstandenen Gebühren berechnen soll.

Klage wegen Mietrückständen über 990,00 €,
aus nicht nachvollziehbaren Gründen und auch unbegründet Teilversäumnisurteil nur über 660,00 €,
danach Klageerweiterung um weitere 660,00 €,
Teilversäumisurteil- und Schlussurteil über 990,00 €
also Urteile über insgesamt 1.650,00 €

Streitwertfestsetzung wie folgt:

bis zum Erlass des Teilversäumnisurteils 990,00 €
danach bis zur Klageerweiterung 330,00 €
danach 990,00 €

Ich weiß einfach nicht, wie ich die Gebühren berechnet kriege. Habe beantragt, den Streitwert auf insgesamt 1.650,00 € festzusetzen, was zurückgewiesen wurde. Bin seit 28 Jahren ReNo, und zum ersten Mal seit langer Zeit ratlos.

Wäre dankbar für Hilfe

LG schmackebatz
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Liesel
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#2

26.03.2015, 12:53

Antrag nach 33 RVG stellen
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schmackebatz
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#3

26.03.2015, 13:39

Hab ich leider schon und bin "abgebügelt" worden vom Landgericht, deshalb bin ich doppelt ratlos :-(((
Middel
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#4

26.03.2015, 14:31

Es scheint so zu sein, dass die Gerichte es sehr unterschiedlich sehen, ob entsprechend dem Grundsatz in § 39 GKG die Werte aller anhängig gewesenen Teile des Streitgegenstandes zu addieren sind, auch soweit sie niemals gleichzeitig anhängig waren, oder ob die Werte nur zu addieren sind, wenn die Teile gleichzeitig anhängig gewesen sind (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 21. Aufl., Anhang VI Rn. 297ff.).

Möglicherweise bedeutet die Tatsache, dass das Gericht für drei Zeitabschnitte jeweils einen Wert festgesetzt hat, auch gar nicht, dass Du die 1,3 Verfahrensgebühr und die 0,5 Terminsgebühr nicht trotzdem aus 1.650,00 € berechnen kannst.

Du schreibst, dass Du vom LG abgebügelt worden bist, hast also offenbar schon Rechtsmittel eingelegt (Gibt es dafür nicht eine Beschwer?). Welche Begründung haben das AG und das LG?

Vielleicht beantragt man einfach mal Kostenfestsetzung (nach 1.650,00 €) und stellt hilfsweise den Antrag, die erfolgte Wertfestsetzung dahin zu ergänzen, dass der für die anwaltliche Verfahrens- und Terminsgbühr maßgebliche Wert - in Abweichung von der zeitabschnittsweisen Festsetzung - 1.650,00 € beträgt und schaut mal, was passiert!?
schmackebatz
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#5

26.03.2015, 15:59

Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten. Das Landgericht meinte, die Streitwerte wären richtig festgesetzt, ein Rechtsmittel steht mir nicht zur Verfügung, da der Beschwerdewert zu gering ist.

Ich werde es mal versuchen, die Gebühren nach dem Streitwert in Höhe von 1.650,00 € festsetzen zu lassen und schaue, was passiert (ansonsten könnte ich ja versuchen, 2 Mal festsetzen zu lassen, die nach dem ersten VU und die nach dem zweiten extra *lol*, dann gibt es sogar mehr).

LG schmackebatz
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#6

30.03.2015, 17:00

Bei mir kommt es oft vor, dass Klage eingereicht wurde über eine Gesamtforderung (3 Positionen), ein Teil wird gezahlt, ich nehme zurück (vor Rechtshängigkeit) und klage noch eine weitere vierte Position ein.
Hier in Düsseldorf und Umland wird NIEMALS zusammengezählt, was insgesamt anhängig war, also alle 4 Positionen, immer die Rechenweise, die Dein Gericht angewandt hat.
Finde ich falsch, komme ich aber nicht gegen an.

Dein Fall ist aber anders:
Du sagst selbst, Du hast Entscheidungen über insgesamt 1.650,00 EUR, nämlich 660,00 TeilVU, 660,00 EUR abgewiesen und 330,00 EUR Endurteil.
Kostenentscheidung müßte demnach lauten, dass Deine Partei von den 2/5 und die Gegenseite 3/5 der Kosten zu tragen hat.

Deine Streitwertentscheidung ist definitiv falsch, weil beim Streitwert der Wertanteil des Teilvers.urteil rausgerechnet wurde, obwohl dieser aber im Endurteil noch enthalten ist. Darum passt es nicht und das müßte aus den Gründen dieses Ureils auch hervorgehen, dass nämlich über insgesamt 5 x 330 (Miete ?) entschieden wurde.

Also 3100 Wert 1650,00 EUR und 3104 wahrscheinlich 990,00 EUR, ich nehme an, Termin war nach dem Teilversäumnisurteil und der Klageerhöhung.
Zusätzlich darft Du 3105 nach Wert 660,00 EUR anmelden, die wurden verdient und über diesen Gegenstand wurde später nicht mehr mdl. verhandelt, aber entschieden.

Im übrigen:
Welche Gerichtskosten habt Ihr denn bezahlt ???
Zu Beginn 159,00 für Wert 990 und nach Klageerhöhung restliche 108,00 EUR bis zum Wert 1.650 ?
Soweit ich weiß, ist die Streitwertentscheidung im Schlussurteil bzw. bei Beendigung des ganzen Rechtsstreits für Gerichtskosten und Anwaltskosten gültig.
Achte mal drauf, wie die Gerichtskasse abrechnet, die darf nicht mehr als 159,00 EUR abrechnen, wenn sie die - falsche - Streitwertentscheidung übernimmt.
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