KFA 2 Bekl., VU nur gegen 1 Bekl.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Allein...
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#1

18.03.2015, 10:26

Hallo zusammen!

Ich stehe da mal wieder vor einem Problem...

Wir vertreten die beiden Beklagten in einem Rechtsstreit. Nun ist gegen den Bekl. zu 1) VU ergangen und gegen den Bekl. zu 2) geht das Verfahren nun weiter. Es hat ein Termin stattgefunden. Mandant möchte jetzt, dass wir KFA für Bekl. zu 1) stellen.

Frage: Kann ich das jetzt überhaupt schon? Was muss ich denn dann abrechnen? Habe ich jetzt einen Denkfehler?

Wäre für Tipps dankbar!
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Adora Belle
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#2

18.03.2015, 10:32

Es ist ein VU gegen den Mandanten ergangen? Welche Kosten will er denn da anmelden?
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Anahid
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#3

18.03.2015, 10:32

Da die Beklagten als Gesamtschuldner für die Kosten haften, kannst Du m.E. jetzt noch keinen KFA stellen, sondern musst den Abschluss des Verfahrens abwarten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#4

18.03.2015, 11:03

So... nochmal kurz die Akte durchgeblättert...

Also:
Klage gg. Bekl. zu 1) und zu 2) (wir vertreten beide)
Schriftliches Vorverfahren wird durchgeführt
Termin findet statt
Klage gg. Bekl. zu 1) zurückgenommen!

So ist es richtig! Sorry!

Kann ich nun für Bekl. zu 1) KFA machen? Ich blick da wirklich nicht durch...
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Adora Belle
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#5

18.03.2015, 11:11

Dann wie @Anahid. Dürfte ja auch noch keine KGE geben.
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#6

18.03.2015, 11:17

Nein, noch keine KGE! Nur lauter weitere Schriftsätze...

Gibts da nen §? Muss das nun Chef und Mdt. erklären...

Vielen Dank!
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#7

18.03.2015, 11:31

Was denn für nen §? Du brauchst eine Kostengrundentscheidung, um einen KFA zu stellen.
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Anahid
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#8

18.03.2015, 13:12

Wenn Dir der KFA zur Stellungnahme übersandt wurde, dann schreibe zurück, dass nach Eurer Auffassung ein Kostenfestsetzungsantrag zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist, da noch keine Kostengrundentscheidung vorliegt.
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