Hallo zusammen,
wie im Betreff geschrieben: Kann ich Gebühren nach 3335 VV RVG auch über Vergütungsantrag festsetzen lassen, wenn EX-Mandant nicht zahlt?
Wir hatten Antrag mit PKH gestellt, Mandat wurde uns gekündigt, PKH wurde nicht bewilligt, so dass ich ggü Staatskasse nicht abrechnen kann. Mdt zahlt nicht.
Und ich muss jetzt die Gebühren nach 3335 eintreiben!
§ 11 RVG im PKH-Stadium gg eigenen Mandant
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ja, die dürfte festsetzbar sein.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ja - siehe <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, Rn. 187 zu § 11
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)