Folgender Fall:
Wenn wir außergerichtlich nach nem Wert von 36.000€ tätig waren, es ein separates Mahnverfahren bezüglich einer anderen Forderung gab über 2.646 . Es aber im hiesigen Verfahren ein klageverfahren hab, (36.000€), später aber durch mehrvergleich die Mahnsache mit geregelt wurde, muss ich dann so abrechnen? Ausgenommen der differenzverfahrensgebühr und Einigungsgebühr:
1,3 geschäftsgebühr (36.000€)
1,0 verfahrensgebühr (2646€)
-0,65 Anrechnung (2.646€)
1,3 Verfahrensgebühr (36.000€)
-1,0 verfahrensgebühr (2.646€)
Plus Auslagen etc ?
Die Anrechnung scheint mir viel zu gering zu sein ?
Das Mahnverfahren was hier mit einbezogen wurde, was ein separates Verfahren, was dann später mit im dieses verfshren durch mehrvergleich rein genommen würde, darf man das dann so überhaupt anrechnen ? Oder hätte man das manhverfagren getrennt anrechnen müssen?
Wenn der Streitwert für den Rechtsstreit auf 36.000€ festgesetzt würde und der vergleich Mehrwert von 58000€ hat und der Wert für den Vergleich auf 94000€ festgesetzt wurde, nach welchem Wert erhalte ich die termibsgebühr
Mahnverfahren in Abrechnung mehrvergleich ?
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alles klar, danke dir!
Und weißt du auch wie es mit der Terminsgebühr, also dem Gegenstandswert dafür aussieht? Der Gegenanwalt die nach 94.000€ abgerechnet. Aber der Wert für den Rechtsstreit war ja nur 36.000€. Ist das denn korrekt, da er den höhren Wert nimmt wegen dem Mehrvergleich? Also da quasi der Verhandlungstermin über alle Angelegenheiten geführt wurde und nicht nur über die 36.000€?
Und weißt du auch wie es mit der Terminsgebühr, also dem Gegenstandswert dafür aussieht? Der Gegenanwalt die nach 94.000€ abgerechnet. Aber der Wert für den Rechtsstreit war ja nur 36.000€. Ist das denn korrekt, da er den höhren Wert nimmt wegen dem Mehrvergleich? Also da quasi der Verhandlungstermin über alle Angelegenheiten geführt wurde und nicht nur über die 36.000€?
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Wenn in dem Termin über alles gesprochen wurde - wovon ich ausgehe - ist auch der Gesamtwert für die TG anzusetzen.
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ja wurde alles im Termin besprochen. Ich dachte nur, da im gerichtlichen Vergleich steht, dass der Wert für den Rechtsstreit 36.000€ beträgt, dass dann die TG nach dem Wert abgerechnet wird.
Ok dankeschön
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