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KFA beantragen nach VU in einer Mietsache

Verfasst: 11.03.2015, 10:21
von Js123
Hallo,

haben ein VU, in dem der Beklagte verurteilt wurde, die Wohnung xyz herauszugeben sowie die außergerichtlichen RA-Kosten von 347,60 € zu zahlen hat. Nun soll ich einen KFB beantragen

ich habe die VG, TG, Auslagen und GK in meinem KFA.. Kommen diese 347,60 € auch da rein? Wenn ja, vor der Ust oder danach ?

:thx für eure Hilfe

Re: KFA beantragen nach VU in einer Mietsache

Verfasst: 11.03.2015, 10:23
von Sonnenkind
Betreffen die 347,60 Euro eine halbe Geschäftsgebühr oder die volle Geschäftsgebühr? Wenn das nur die halbe geschäftsgebühr ist, musst du im KFA nichts berücksichtigen. Sollte es sich um die 1,3 Geschäftsgebühr handeln, müsstest du diese auf deine VG anrechnen.

Re: KFA beantragen nach VU in einer Mietsache

Verfasst: 11.03.2015, 13:26
von Js123
@Sonnenkind die 347,60 € ist die Geschäftsgebühr plus Auslagen, also die haben die Ust nicht mitberücksichtigt (Antragsteller ist ne Firma)
die reine wäre ja dann 327,60 €... kommt die auch als halbe Gebühr dann in den KFA?

Re: KFA beantragen nach VU in einer Mietsache

Verfasst: 11.03.2015, 13:30
von gkutes
du musst die halbe GG (also EUR 163,80) anrechnen.