Kostenfestsetzungsantrag beim Kammergericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pirlanta
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#1

05.03.2015, 11:04

Hallo Ihr Lieben,

Soll einen Kostenfestsetzungsantrag machen. Wir haben gestern einen Beschluss bekommen vom Kammergericht der Wert des Beschwerdeverfahrens liegt bei 2.000 Euro.(wurden festgesetzt). Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen. Wie rechne ich ab?

Muss ich einen KFB an das Kammergericht Bln stellen? Welche Gebühren setzte ich an?

1,3 Verfahensgebühr Nr. 3206
1,5 Terminsgebühr Nr. 3210
Auslagenpauschale
19 % UST
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niva
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#2

05.03.2015, 11:47

pirlanta hat geschrieben:Muss ich einen KFB an das Kammergericht Bln stellen?
nein. ein KFB geht immer an der erstinztanzliche Gericht.

Ob deine Gebühren hier richtig sind, lässt aus deinem Sachverhalt leider nicht erkennen. Handelt es sich denn um eine Verfahren gem. Vorb. 3.2.2?
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pirlanta
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#3

05.03.2015, 12:36

Also dann an das Landgericht Bln? wenn es die erstinzanzliche Gericht sein soll.

Also es war ein Beschwerdeverfahren.... Habe im Enders Buch geguckt und dort habe ich dann die Verfahrensgebürh Nr. 3206 gefunden für das Beschwerdeverfahren Richtig?
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#4

05.03.2015, 12:58

Beschwerde wogegen?
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Lämmchen
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#5

05.03.2015, 16:45

Bitte nie nie nie Kammergericht Berlin sagen. Gerade als Berliner geht das nicht. Es gibt nur ein einziges Kammergericht.

Ansonsten wie Niva: generell das Gericht der 1. Instanz.
Liebe Grüße

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#6

05.03.2015, 21:27

Lämmchen hat geschrieben:Bitte nie nie nie Kammergericht Berlin sagen.
:kopfkratz Ich zitiere das Gericht ausschließlich: KG Berlin... :mrgreen:
~ Grüßle ~
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#7

05.03.2015, 21:33

Stimmt natürlich, es heißt Kammergericht. Den Zusatz Bln fände ich auch etwas schwierig auszusprechen. ;)
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#8

06.03.2015, 06:54

13 hat geschrieben:
Lämmchen hat geschrieben:Bitte nie nie nie Kammergericht Berlin sagen.
:kopfkratz Ich zitiere das Gericht ausschließlich: KG Berlin... :mrgreen:
Mach das mal bei einem Berliner Anwalt. Ich habe das genau einmal gebracht: zu Beginn meiner Ausbildung. Die Ansprache hinterher hat gereicht. :lol:
Liebe Grüße

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#9

06.03.2015, 16:06

Also, die RA-Meinung wäre mir eher Conchita. Die Zitatweise KG Berlin ist (hier) üblich.
~ Grüßle ~
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#10

06.03.2015, 16:30

Bei Rechtsprechungs-Zitaten ist das absolut üblich und auch richtig. Anders, wenn man vom Kammergericht spricht. Da braucht man ja auch keine nähere Bezeichnung, weil es nun mal nur das eine gibt.
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