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Re: GK-Rechnung Verjährung

Verfasst: 05.03.2015, 17:47
von Soenny
Dann ist auch nichts verjährt, dann würde ich die gegen die Partei festsetzen lassen. Wurden die Gebühren denn bezahlt?

Bei uns werden - mit ganz wenigen Ausnahmen - keine Auslagen für die Mandanten vorgelegt. Entweder zahlt der Mandant diese Kosten selber oder die Rechtsschutzversicherung, sonst läuft nichts, ganz einfach.

Re: GK-Rechnung Verjährung

Verfasst: 05.03.2015, 18:08
von Liesel
Dann kann er keine Verjährung einwenden.

Re: GK-Rechnung Verjährung

Verfasst: 06.03.2015, 11:25
von Minimaus
Ach sorry, Verfahren wurde 2011 mit Vergleich beendet

Re: GK-Rechnung Verjährung

Verfasst: 06.03.2015, 11:28
von Adora Belle
Und dann lag die Akte 3 Jahre lang... wo? Der Erstattungsanspruch dürfte Ende 2014 verjährt sein, wenn das Verfahren und der Auftrag mit dem Vergleich beendet waren.