GK-Rechnung Verjährung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Minimaus
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#1

05.03.2015, 10:36

Hallo,

wir haben hier eine GK-Rechnung aus 2009. Die haben wir für unseren Mandanten gezahlt. Jetzt wollen wir die Kosten erstattet bekommen von ihm. Kann er sich jetzt auf die Verjährung berufen?
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#2

05.03.2015, 10:46

Ich glaube schon, dass er sich hier auf § 195 BGB (regelmäßige Verjährung - 3 Jahre) stützen kann.
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#3

05.03.2015, 11:11

Wie macht Ihr das denn? Wenn so ein Verfahren vier Jahre dauert und die GK verauslagt wurden von der Kanzlei....?
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niva
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#4

05.03.2015, 11:16

Läuft das Verfahren denn noch für das ihr die GK verauslagt habt?
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#5

05.03.2015, 11:31

ne, läuft nicht mehr.
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#6

05.03.2015, 11:34

seit wann nicht mehr?

wir brauchen schon den ganzen Sachverhalt, wenn wir deine Frage richtig beantworten sollen.
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#7

05.03.2015, 11:51

Minimaus hat geschrieben:Wie macht Ihr das denn? Wenn so ein Verfahren vier Jahre dauert und die GK verauslagt wurden von der Kanzlei....?
Gar nicht erst in Vorlage gehen oder sofort nach Verauslagung anfordern. Man muss doch nicht warten, bis das Verfahren beendet ist. :schock
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#8

05.03.2015, 11:53

Pepples hat geschrieben:Man muss doch nicht warten, bis das Verfahren beendet ist. :schock
das wollte ich damit nicht ausdrücken (auch wenn meine Chefin so arbeitet, wenn sie denn überhaupt die Auslagen vom Mdt fordert :roll: ). aber die Beendigung des Verfahrens entscheidet über den Beginn der Verjährung.
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#9

05.03.2015, 12:28

Das galt auch nicht Dir, ich les ja mit und weiß, dass Du dem Geld hinterherjagst, wenn man Dich denn lässt. :mrgreen:
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#10

05.03.2015, 17:38

Das Verfahren wurde in 2014 mit Vergleich beendet.
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