Hallo,
wir haben hier eine GK-Rechnung aus 2009. Die haben wir für unseren Mandanten gezahlt. Jetzt wollen wir die Kosten erstattet bekommen von ihm. Kann er sich jetzt auf die Verjährung berufen?
GK-Rechnung Verjährung
- niva
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seit wann nicht mehr?
wir brauchen schon den ganzen Sachverhalt, wenn wir deine Frage richtig beantworten sollen.
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Gar nicht erst in Vorlage gehen oder sofort nach Verauslagung anfordern. Man muss doch nicht warten, bis das Verfahren beendet ist.Minimaus hat geschrieben:Wie macht Ihr das denn? Wenn so ein Verfahren vier Jahre dauert und die GK verauslagt wurden von der Kanzlei....?
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- niva
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das wollte ich damit nicht ausdrücken (auch wenn meine Chefin so arbeitet, wenn sie denn überhaupt die Auslagen vom Mdt fordert ). aber die Beendigung des Verfahrens entscheidet über den Beginn der Verjährung.Pepples hat geschrieben:Man muss doch nicht warten, bis das Verfahren beendet ist.
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Das galt auch nicht Dir, ich les ja mit und weiß, dass Du dem Geld hinterherjagst, wenn man Dich denn lässt.
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