Hallo Ihr Lieben,
Ich brauche wieder mal eure Hilfe. Hatte vorher noch nicht im Sozialrecht abgerechnet. Soll jetzt die Gebühren raussuchen für ein Festsetzungsantrag.
In meinem Beschluss steht "Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts vom 19. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Der Erinnerungsführer hat der Erinnerungsgegnerin deren notwendige außergerichtliche Kosten zu erstatten".
Wie würdet Ihr das Abrechnen im Kostenfestsetzungsbeschluss??? Habe im RVG für Anfänger von Enders nicht gefunden oder habt Ihr eine Seitenanzahl für mich?? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen ich habe echt keine Ahnung wie ich anfangen soll...
Vielen Dank im Voraus
Sozialgericht / Gebühren
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Sorry. 3501 - wenn in dem Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Es geht - so wie du geschrieben hast - um eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Wenn im Verfahren selbst Betragsrahmengebühren anfallen, dann gibt es für die Erinnerung NUR die 3501.
Termin im Erinnerungsverfahren? Wohl kaum.
Termin im Erinnerungsverfahren? Wohl kaum.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 628
- Registriert: 23.05.2012, 09:52
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Advoline
- Wohnort: Erfurt
Notwendige Kosten sind die, die angefallen sind. Ohne Termin auch keine Terminsgebühr. Und in einem Erinnerungsverfahren wird es wohl kaum zu einem Termin gekommen sein...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Ich möchte nach Schottland