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Sozialgericht / Gebühren

Verfasst: 04.03.2015, 10:23
von pirlanta
Hallo Ihr Lieben,

Ich brauche wieder mal eure Hilfe. Hatte vorher noch nicht im Sozialrecht abgerechnet. Soll jetzt die Gebühren raussuchen für ein Festsetzungsantrag.

In meinem Beschluss steht "Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts vom 19. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Der Erinnerungsführer hat der Erinnerungsgegnerin deren notwendige außergerichtliche Kosten zu erstatten".


Wie würdet Ihr das Abrechnen im Kostenfestsetzungsbeschluss??? Habe im RVG für Anfänger von Enders nicht gefunden oder habt Ihr eine Seitenanzahl für mich?? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen ich habe echt keine Ahnung wie ich anfangen soll...

Vielen Dank im Voraus

Re: Sozialgericht / Gebühren

Verfasst: 04.03.2015, 10:24
von Liesel
3500

Re: Sozialgericht / Gebühren

Verfasst: 04.03.2015, 10:32
von pirlanta
WIe versteh ich nicht?? Rahmengebühr??

Re: Sozialgericht / Gebühren

Verfasst: 04.03.2015, 10:35
von Liesel
Sorry. 3501 - wenn in dem Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen

Re: Sozialgericht / Gebühren

Verfasst: 04.03.2015, 10:42
von pirlanta
Also eine 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3500 VV RVG und eine 0,5 Terminsgebühr Nr.3513 ??? Und muss ich nicht die Rahmengebühr nehmen??

Re: Sozialgericht / Gebühren

Verfasst: 04.03.2015, 10:46
von Liesel
Es geht - so wie du geschrieben hast - um eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Wenn im Verfahren selbst Betragsrahmengebühren anfallen, dann gibt es für die Erinnerung NUR die 3501.

Termin im Erinnerungsverfahren? Wohl kaum.

Re: Sozialgericht / Gebühren

Verfasst: 04.03.2015, 10:49
von pirlanta
steht das irgendwo im Buch RVG für Anfänger muss es nachher mein Chef zeigen :/

Re: Sozialgericht / Gebühren

Verfasst: 04.03.2015, 10:50
von pirlanta
Aber da steht ya noch der ERinnerungsführer hat der ERinnerungsgegnerin deren notwendige außergerichtliche Kosten zu erstatten??

Re: Sozialgericht / Gebühren

Verfasst: 04.03.2015, 10:51
von Tine Dea
Notwendige Kosten sind die, die angefallen sind. Ohne Termin auch keine Terminsgebühr. Und in einem Erinnerungsverfahren wird es wohl kaum zu einem Termin gekommen sein...

Re: Sozialgericht / Gebühren

Verfasst: 04.03.2015, 10:57
von pirlanta
also ?? wie reche ich es denn nun ab kannst du mir den beispiel mal geben??