Sozialgericht / Gebühren
Verfasst: 04.03.2015, 10:23
Hallo Ihr Lieben,
Ich brauche wieder mal eure Hilfe. Hatte vorher noch nicht im Sozialrecht abgerechnet. Soll jetzt die Gebühren raussuchen für ein Festsetzungsantrag.
In meinem Beschluss steht "Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts vom 19. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Der Erinnerungsführer hat der Erinnerungsgegnerin deren notwendige außergerichtliche Kosten zu erstatten".
Wie würdet Ihr das Abrechnen im Kostenfestsetzungsbeschluss??? Habe im RVG für Anfänger von Enders nicht gefunden oder habt Ihr eine Seitenanzahl für mich?? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen ich habe echt keine Ahnung wie ich anfangen soll...
Vielen Dank im Voraus
Ich brauche wieder mal eure Hilfe. Hatte vorher noch nicht im Sozialrecht abgerechnet. Soll jetzt die Gebühren raussuchen für ein Festsetzungsantrag.
In meinem Beschluss steht "Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts vom 19. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Der Erinnerungsführer hat der Erinnerungsgegnerin deren notwendige außergerichtliche Kosten zu erstatten".
Wie würdet Ihr das Abrechnen im Kostenfestsetzungsbeschluss??? Habe im RVG für Anfänger von Enders nicht gefunden oder habt Ihr eine Seitenanzahl für mich?? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen ich habe echt keine Ahnung wie ich anfangen soll...
Vielen Dank im Voraus