Sozialgericht / Gebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pirlanta
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 28.11.2014, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Berlin

#1

04.03.2015, 10:23

Hallo Ihr Lieben,

Ich brauche wieder mal eure Hilfe. Hatte vorher noch nicht im Sozialrecht abgerechnet. Soll jetzt die Gebühren raussuchen für ein Festsetzungsantrag.

In meinem Beschluss steht "Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts vom 19. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Der Erinnerungsführer hat der Erinnerungsgegnerin deren notwendige außergerichtliche Kosten zu erstatten".


Wie würdet Ihr das Abrechnen im Kostenfestsetzungsbeschluss??? Habe im RVG für Anfänger von Enders nicht gefunden oder habt Ihr eine Seitenanzahl für mich?? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen ich habe echt keine Ahnung wie ich anfangen soll...

Vielen Dank im Voraus
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

04.03.2015, 10:24

3500
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
pirlanta
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 28.11.2014, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Berlin

#3

04.03.2015, 10:32

WIe versteh ich nicht?? Rahmengebühr??
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

04.03.2015, 10:35

Sorry. 3501 - wenn in dem Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
pirlanta
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 28.11.2014, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Berlin

#5

04.03.2015, 10:42

Also eine 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3500 VV RVG und eine 0,5 Terminsgebühr Nr.3513 ??? Und muss ich nicht die Rahmengebühr nehmen??
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#6

04.03.2015, 10:46

Es geht - so wie du geschrieben hast - um eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Wenn im Verfahren selbst Betragsrahmengebühren anfallen, dann gibt es für die Erinnerung NUR die 3501.

Termin im Erinnerungsverfahren? Wohl kaum.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
pirlanta
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 28.11.2014, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Berlin

#7

04.03.2015, 10:49

steht das irgendwo im Buch RVG für Anfänger muss es nachher mein Chef zeigen :/
pirlanta
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 28.11.2014, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Berlin

#8

04.03.2015, 10:50

Aber da steht ya noch der ERinnerungsführer hat der ERinnerungsgegnerin deren notwendige außergerichtliche Kosten zu erstatten??
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#9

04.03.2015, 10:51

Notwendige Kosten sind die, die angefallen sind. Ohne Termin auch keine Terminsgebühr. Und in einem Erinnerungsverfahren wird es wohl kaum zu einem Termin gekommen sein...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
pirlanta
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 28.11.2014, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Berlin

#10

04.03.2015, 10:57

also ?? wie reche ich es denn nun ab kannst du mir den beispiel mal geben??
Antworten