Sozialgericht / Gebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Liesel
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#21

04.03.2015, 12:58

234

Die Gegenseite hatte im Verfahren die Kosten zu tragen. Ihr habt KfA gestellt. Im KfB wurden nicht die beantragten Kosten nicht komplett festgesetzt. Gegen den KfB habt ihr Erinnerung eingelegt. Diese Erinnerung wurde zurückgewiesen.

Soweit richtig?

Dann könntest du aber hinsichtlich der 3501 keinen KfA stellen.
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pirlanta
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#22

04.03.2015, 13:12

Wir hatten dann die Möglichkeit nach einer Antragserwiderung innerhlab eines Monats... Die gegenseite (Jobcenter) hat dann Erinnerung erhoben.. (Erinnerung gegen den KFB).. Danach haben wir die Erinnerung zurückgewiesen an das Sozialgericht..und jetzt haben wir den Beschluss bekommen mit der Erinnerungsführer hat der Erinnerungsgegnerin deren notwendige außergerichtliche Kosten zu erstatten.. deshalb mein Frage welche Gebühren ich anwenden darf ? auch di eTerminsgebühr
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#23

04.03.2015, 13:14

und Ja Richtig wie du es beschrieben hast ;)
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Liesel
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#24

04.03.2015, 13:42

Wenn Jobcenter Erinnerung erhoben hat (warum auch immer, wenn weniger festgesetzt wurde als beantragt), dann kannst du die 3501 auch zur Festsetzung anmelden.

Wieso jetzt wieder TG?
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#25

04.03.2015, 14:20

Ich danke dir :) sehr sehr sehr vom herzen für deine tolle Hilfe
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