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VKH-Abrechnung Beschwerdeverfahren

Verfasst: 03.03.2015, 12:47
von dasydasy
Hey Ihr lieben,

habe ein Problem wie ich abrechne weiß ich, nur nicht wo :). Eigentl. immer das I. instanzliche Gericht, aaaaber habe gerade eine VKH-Bewilligung für die Beschwerde des OLGs gesehen. Wo rechne ich nun das Beschwerdeverfahren ab?

Danke :pfeif

Re: VKH-Abrechnung Beschwerdeverfahren

Verfasst: 03.03.2015, 12:55
von Liesel
Erstinstanzliches Gericht

Re: VKH-Abrechnung Beschwerdeverfahren

Verfasst: 03.03.2015, 12:57
von dasydasy
OK mich hat nämlich die VKH-Bewilling des OLGs irritiert. Ich danke Dir..... :)

Re: VKH-Abrechnung Beschwerdeverfahren

Verfasst: 03.03.2015, 13:00
von Liesel
Die Bewilligung erfolgt immer durch das für den jeweiligen Verfahrensabschnitt zuständige Gericht.

Re: VKH-Abrechnung Beschwerdeverfahren

Verfasst: 05.03.2015, 15:18
von KaRaSch
Schließe mich Liesel an. Immer das Gericht I. Instanz.