VKH-Abrechnung Beschwerdeverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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dasydasy
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#1

03.03.2015, 12:47

Hey Ihr lieben,

habe ein Problem wie ich abrechne weiß ich, nur nicht wo :). Eigentl. immer das I. instanzliche Gericht, aaaaber habe gerade eine VKH-Bewilligung für die Beschwerde des OLGs gesehen. Wo rechne ich nun das Beschwerdeverfahren ab?

Danke :pfeif
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Liesel
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#2

03.03.2015, 12:55

Erstinstanzliches Gericht
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dasydasy
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#3

03.03.2015, 12:57

OK mich hat nämlich die VKH-Bewilling des OLGs irritiert. Ich danke Dir..... :)
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Liesel
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#4

03.03.2015, 13:00

Die Bewilligung erfolgt immer durch das für den jeweiligen Verfahrensabschnitt zuständige Gericht.
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#5

05.03.2015, 15:18

Schließe mich Liesel an. Immer das Gericht I. Instanz.
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