Abrechnung im Mahnverfahren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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neravana
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#1

02.03.2015, 14:16

Hallo Ihr Lieben,

und wieder benötige ich Eure Hilfe...

In diesem Fall hat unsere Mandantin einen MB gegen die Gegenseite beantragt. Der MB konnte jedoch nicht zugestellt werden, weil die Gegenseite unbekannt verzogen ist. Daraufhin hat uns die Mandantin beauftragt, die Gegenseite ausfindig zu machen und hiernach das Mahnverfahren weiterzubetreiben. Insgesamt haben wir daraufhin drei (!!!) EMAs gemacht. Die letzte endete damit, dass die Gegenseite unbekannt verzogen sei. Die Mandantin möchte aufgrund der geringen Forderung keine weiteren Kosten auslösen und die Sache auf sich beruhen lassen. Meine Frage ist jetzt, was können wir abrechnen?

Den MB haben wir ja nicht beantragt, sondern die Mandantin; da die Gegesneite nicht ausfindig gemacht werden konnte, konnte der MB nicht zugestellt werden und natürlich auch kein VB beantragt werden. Bekommen wir hier irgendwelche Gebühren? Eine 2300 VV kann ich ja auch nicht in Ansatz bringen, weil wir außergerichtlich nicht tätig gewesen sind... Das ist irgendwie sehr verwirrend :kopfkratz

Habt Ihr eine Anregung? Danke!

LG, Julia
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niva
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#2

02.03.2015, 14:17

schon mal einen Blick auf die VV Nrn. bei den Nr. für den MB geworfen? ;)
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