Streitwertbeschluss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

27.02.2015, 10:03

Halli Hallo, ich hätte mal wieder eine Frage:

Klageverfahren (wir sind Beklagte), Klage wurde von der Gegenseite am 11.07.2014 eingereicht (die GG ist ebenfalls angefallen, da wir vorher mit der Gegenseite noch verhandelt haben), vorl. Streitwert: 456,00 €. Wir haben dann auf die Klage am 05.08.2014 erwidert und im Wege der Widerklage einen weiteren Betrag von 744,00 € geltend gemacht. Gegner hat dann beantragt die Widerklage abzuweisen und Klageerweiterungsantrag (weitere 1.400,00 €) erweitert. Das war am 06.12.2014. Antrag Klageabweisung erfolgte dann am 22.12.2014. Termin fand am 21.01.2015 statt.

Streitwertbeschluss: Urspr. SW = 456,00 €, ab 05.08.14 = 1.200,00 € und ab 07.12.14 = 2600,00 €; Letztgenannter SW gilt auch für den Vergleich.

Mein Chef meint nun, dass die Rechnung so aussieht:

Gegenstandswert: 2.600,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 261,30 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 261,30 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 2.600,00 € 0,65 -130,65 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 241,20 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 1,0 201,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 834,15 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 874,15 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 166,09 €
zu zahlender Betrag 1.040,24 €

ich bin da irgendwie anderer Meinung. Was meint ihr?
GG weiß ich ehrlich gesagt nicht, aus welchem SW ich rechnen soll, aber die Verfahrensgebühr würde ich aus dem Wert 1.200,00 € rechnen, TG aus 2.600 und Einigung auch 2.600 €.
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Anahid
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#2

27.02.2015, 10:08

Die VG ist immer aus dem höchsten Wert zu nehmen, der während Eurer Tätigkeit anhängig war. Von daher ist da der hohe Streitwert zu nehmen, da hat Dein Chef Recht.

Was die GG angeht, da bin ich mir nicht sicher, was Euer Auftrag war. Wenn damals nur über die ja auch zunächst nur mit Klage geltend gemachten 456,00 € verhandelt wurde, dann kann er nicht, nur weil jetzt im Verfahren die Klage erhöht wird, auch die GG erhöhen. Da musst Du bitte die Akte überprüfen oder noch einmal mit ihm reden.
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#3

27.02.2015, 10:12

außergerichtlich ging es nur um die 456,00 € .. ich besprech das mal mit ihm. Danke schonmal für Deine Antwort :)
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