altes oder neues Gebührenrecht?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Flora
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#1

26.02.2015, 20:41

Hallo Zusammen!
Ich bin im Gebührenrecht nicht so ganz firm, und über die Suchfunktion bin ich auch nicht so richtig weitergekommen.
Aber Ihr wißt das bestimmt:
Wir haben ein selbständiges Beweissicherungsverfahren geführt. Den Antrag haben wir dem Gericht eingereicht am 02.08.2013. Nun habe ich mit unserer Rechtsschutzvers. abgerechnet.
Ich habe die Kosten nach neuem Gebührenrecht berechnet.
Nun weigert sich aber unsere RSV zu zahlen mit dem Hinweis, daß der Auftrag für die Durchführung des Verfahrens ja bereits vor! dem 01.08.2013 vorgelegen habe, folglich auch altes Gebührenrecht anzuwenden sei. Da mache es auch nichts, wenn der Antrag erst nach dem 01.08.2013 dem Gericht eingereicht worden sei.
Ich bin aber der Meinung, daß hier neues Gebührenrecht gilt.
Wer hat denn nun recht??
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Anahid
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#2

26.02.2015, 21:05

Es kommt, wie die RSV richtig schreibt, auf das Datum der Auftragserteilung, nicht auf das Datum des Tätigwerdens an. Wenn Ihr den unbedingten Auftrag zur Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens vor dem 01.08.2013 erhalten habt, dann hat die RSV Recht (§ 60 I 1 RVG).
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Flora
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#3

26.02.2015, 22:28

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
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