Streitwert Mietsache + Zusatzfrage :)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Chris0601
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#1

26.02.2015, 15:19

Hallo,

folgender Sachverhalt, wir vertreten Mieter. Miete um 100 % gemindert, darauf folgt fristlose Kündigung, die wird zurück gewiesen aber 2 Monate später freiwillig ausgezogen (da Mieter um ihre Gesundheit fürchten wegen Schimmel).

Kann ich jetzt ganz frech 12 x Kaltmiete + 12 x Warmiete als Streitwert nehmen um mit der RSV abzurechnen??? :schock

Und noch eine Frage:

Wir haben PKH bekommen und vertreten Beklagten, wir stellen in der mündl. Verhandlung keinen Antrag, da Mandant wenige Stunden vor Termin (war persönlich geladen) abgesagt hat und er noch Beweise mitbringen sollte. Können wir jetzt die Terminsgebühr als Vorschuss geltend machen? Es wurde streitig verhandelt. Das Verfahren wird sich wahrscheinlich noch ewig hinziehen.

Gruß und besten Dank vorab
Chris
Schreibblitz
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#2

26.02.2015, 16:10

Ich würde 12 x die Nettomiete als Streitwert nehmen.

Wenn Dein Chef beim Termin war, würde ich bei der PKH-Abrechnung die Terminsgebühr mit reinnehmen.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#3

26.02.2015, 18:00

Bzgl. des Streitwerts in der Mietsache kommt es auf Euren Auftrag an. War der Auftrag nur auf die Abwehr der fristlosen Kündigung gerichtet, dann gebe ich Schreibblitz Recht.

In der weiteren Sache sehe ich das wie Schreibblitz. Die Terminsgebühr wird ja nicht erst durch das Stellen eines Antrags verdient, sondern es reicht die bloße Anwesenheit des Anwalts im Termin aus.
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Chris0601
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#4

26.02.2015, 18:24

Wir waren für die Abwehr der Kündigung und die Mietmängel zuständig.
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#5

26.02.2015, 18:36

Dann reicht natürlich ein Jahresbetrag nicht aus, sondern der Streitwert ist zu erhöhen. Es gibt verschiedene Ansichten und verschiedene Rechtsprechungen dazu, wie der Streitwert bei Mietmängeln zu berechnen ist. Jahresbetrag der Minderung, 3 1/2facher Jahresbetrag der Minderung oder Kosten einer Mängelbeseitigung.

Wenn Du den Jahresbetrag nehmen möchtest, dann musst Du allerdings auch da die Nettomiete nehmen. Eine Minderung, die sich auch auf die Nebenkosten bezieht, ist nämlich gar nicht zulässig. 8)
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