GK bei Klagerücknahme und Widerklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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katinka0508
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#1

26.02.2015, 13:55

Hallo zusammen :)

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bzw. meine Gedanken bestätigen.

K hat Klage in Höhe von 61.000,00 € eingereicht, B Widerklage in Höhe von 3.500,00 €.
Jetzt ist beabsichtigt, die Klage komplett zurück zu nehmen und die Hälfte der Widerklage anzuerkennen.
Über die restlichen 1.750,00 € (1/2 der Widerklage) muss ein Urteil ergehen.

Wir haben einen Gerichtskostenvorschuss von 1.998,00 € eingezahlt (3,0 Gebühr aus 61.000,00 €).

Nach Erlass des Urteils fallen welche Gerichtskosten insgesamt noch an? Ich steh gerade total auf dem Schlauch.

Meiner Berechnung nach:
3,0 Gebühr aus 63.500,00 € 1.998,00 €
abzgül. 2,0 Gebühr aus 62.750,00 € 1.332,00 € (Rücknahme Klage + Anerkenntnis)
Verbleiben 666,00 €



:thx
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Anahid
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#2

26.02.2015, 17:54

Nach Deiner Rechnung würden die Gerichtskosten einfach auf eine 1,0 nach einem Streitwert bis 65.000 gekürzt; das kann aber hier nicht stimmen. Denn hier würde ja, wenn Du es genau nimmst, eine 1,0 nach 62750 = 666,00 € anfallen und eine 3,0 aus 1.750,00 = 267,00 €. Also müssten meiner Meinung nach Gerichtskosten in Höhe von 933,00 € anfallen.
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katinka0508
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#3

09.03.2015, 16:33

Das war genau das, was mich verunsichert hat, weil eben nur eine 1,0 stehen bleibt.

Aber auf der anderen Seite denke ich mir, wäre ein Gebührensprung drin, dann gäbe es die Frage ja gar nicht und es würde wie von mir vorgeschlagen abgerechnet...
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