Terminsgebühr Teil-Anerkenntnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SSchall
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#1

26.02.2015, 12:06

Hallo,

wir haben für einen Mandanten ein Teil-Anerkenntnis abgegeben und über den Rest wurde schriftlich verhandelt. Die Gegenseite beantragt jetzt eine 1.2 Terminsgebühr. Ist das korrekt?
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niva
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#2

26.02.2015, 12:11

Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG
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