Anrechnung/Abzug bei verschiedenen StW
Verfasst: 26.02.2015, 10:07
Hallo Ihr Lieben,
wir haben in einer Mietsache der RSV eine Rechnung erteilt für die außergerichtliche Tätigkeit (StW 2670,00 EUR = NK-Ford. 1970 + Kaution 700). Wegen der NK-Forderung mußte Klage erhoben werden. Haben dann eine neue/weitere Rechnung gemacht: Geschäftsgebühr unter Berücksichtigung der Anrechnung, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr aber nur nach einem StW von 1970,00 EUR.
Die RSV zieht jetzt die komplette Zahlung auf die außergerichtliche Rechnung ab? Geht das so wirklich? Ich denke eher nur anteilig?? Aber wie?
vorab schon einmal für Eure Hilfe
wir haben in einer Mietsache der RSV eine Rechnung erteilt für die außergerichtliche Tätigkeit (StW 2670,00 EUR = NK-Ford. 1970 + Kaution 700). Wegen der NK-Forderung mußte Klage erhoben werden. Haben dann eine neue/weitere Rechnung gemacht: Geschäftsgebühr unter Berücksichtigung der Anrechnung, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr aber nur nach einem StW von 1970,00 EUR.
Die RSV zieht jetzt die komplette Zahlung auf die außergerichtliche Rechnung ab? Geht das so wirklich? Ich denke eher nur anteilig?? Aber wie?
vorab schon einmal für Eure Hilfe