Hallo,
wenn ein RA ein einfaches Schreiben aufsetzt, welches allerdings noch an zwei andere Stellen geschickt wird, hat er dann die 1,3 nach 2300 verdient oder nur weil er ja eigentlich nicht mehr gemacht hat nur die 0,3. Im Gesetz steht ja nur dass es sich auf den Auftrag bezieht einfaches Schreiben und mehr wurde nicht gemacht.
LG
einfaches Schreiben nach § 2302 i.Vm. 2300
- Pepples
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- Anahid
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Das ist so nicht zu beantworten. Jeder versteht unter "einfaches Schreiben" etwas anderes. Etwas mehr zum Sachverhalt wirst Du m.E. schon ausführen müssen.
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Ein einfaches Schreiben wird jedenfalls nicht schwieriger, nur weil man es an mehrere Leute verschickt.
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dass sehe ich auch so. RA wurde beauftragt ein einfaches Schreiben an eine Bank zu führen, wobei dieses aufgesetzte Schreiben auch an die Rentenabteilungen gingen. Der Mandant hatte ein neues Konto eröffnet und die Rentenzahlungen flossen auf das alte Konto, welche wieder zurück an die Rententräger gingen. Da das Geld nicht auf das neue Konto angewiesen wurde, wurde RA beauftragt hier nachzufragen. Ich gehe davon aus, dass hier nur eine 0,3 angefallen ist. Eine Auseinandersetzung erfolgte nicht mehr
- Anahid
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Bei der Sachverhaltsschilderung würde ich auch nur eine 0,3 annehmen. Wobei sich die Frage stellt, ob hier nicht zum einen das Verhältnis zur Bank und zum anderen das Verhältnis zur Rentenversicherung zwei verschiedene Angelegenheiten betrifft und damit der Streitwert erhöht werden kann.
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Das mit der Streitwerterhöhung war Quatsch. Ist halt früh am Morgen.
Die Frage ist, ob Du nicht für jede Angelegenheit die 0,3 ansetzen kannst. Also einmal für die Tätigkeit gegenüber der Bank und einmal für die Tätigkeit gegenüber der Rentenversicherung. Denn dass man das als eine Angelegenheit ansehen soll, wo es ja verschiedene Rechtsverhältnisse betrifft (Bank = Konto, Rentenversicherung = Rentenzahlung), würde ich jetzt nicht so ohne Weiteres annehmen.
Die Frage ist, ob Du nicht für jede Angelegenheit die 0,3 ansetzen kannst. Also einmal für die Tätigkeit gegenüber der Bank und einmal für die Tätigkeit gegenüber der Rentenversicherung. Denn dass man das als eine Angelegenheit ansehen soll, wo es ja verschiedene Rechtsverhältnisse betrifft (Bank = Konto, Rentenversicherung = Rentenzahlung), würde ich jetzt nicht so ohne Weiteres annehmen.
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