Geschäftsreise mit mehreren Terminen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Snappish
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#1

25.02.2015, 11:17

Huhu, ich hab hier den Fall der Geschäftsreise, die mehreren Terminen dient. Habe nun die Auslagen entsprechend geqoutelt und der Rechtspfleger monierte jetzt, dass alle Auslagen mit in die Quotelung rein müssen, also auch die, die klar dem einen Termin zuzurechnen sind. In meinem Fall sind das Hotel und Taxi. Hat der Rechtspfleger Recht?
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jojo
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#2

25.02.2015, 11:27

Ich versteh nicht, wie das kann ? Wenn da an einem Termin 3 Verfahren behandelt wurden, sind alle Reisekosten aufzuteilen, egal in welchem Verfahren die tatsächlich veranlasst worden sind.
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Adora Belle
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#3

25.02.2015, 11:30

Nach dem Wortlaut der Vorschrift ja. Ich denke aber, dass man darüber streiten kann, wenn Auslagen so eindeutig nur einem Termin zugeordnet werden können.
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#4

25.02.2015, 11:33

jojo hat geschrieben:Ich versteh nicht, wie das kann ?
Oft ist es so, dass der RA von A nach B (1.Termin) fährt und dann weiter nach C (2. Termin) und von dort zurück nach A. Wenn für A-B ohnehin Hotelkosten angefallen wären, für A-C aber nicht, ist die Quotelung bzgl dieser Kosten schon gefühlt ungerecht.
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jojo
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#5

25.02.2015, 11:36

Naja, aber er hätte von A nach C ja auch ein Hotel gebraucht, insofern passt es m.E. schon.
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#6

25.02.2015, 11:38

Adora Belle hat geschrieben:
jojo hat geschrieben:Ich versteh nicht, wie das kann ?
Oft ist es so, dass der RA von A nach B (1.Termin) fährt und dann weiter nach C (2. Termin) und von dort zurück nach A. Wenn für A-B ohnehin Hotelkosten angefallen wären, für A-C aber nicht, ist die Quotelung bzgl dieser Kosten schon gefühlt ungerecht.

Genau, so ist das in meinem Fall. Für A-B wären ohnehin Hotelkosten entstanden. Dann schreibe ich dem Rechtspfleger jetzt einfach nochmal, dass die Hotelkosten meines Erachtens nicht mit in die Quotelung mit reinfallen, da diese ohnehin entstanden wären?
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Adora Belle
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#7

25.02.2015, 11:40

jojo hat geschrieben:Naja, aber er hätte von A nach C ja auch ein Hotel gebraucht...
Nee, eben nicht. Wenn z.b. C auf dem Rückweg von B liegt, und ganz nah an der Heimat.
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#8

25.02.2015, 12:46

Ich mache mir den Spaß und vergleiche die Terminsreisekosten für jeden einzelnen Terminsort separat. Dann sieht man am einfachsten, welche Reise ohne/mit Hotel in Betracht kommt.
Alle Kosten zu teilen, wenn einer der beiden Gerichtsorte in der Tat recht dicht an der Kanzlei ist, halte ich auch für schief.
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#9

25.02.2015, 13:09

Ok, in dem Fall müsste ich grübeln..
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