Terminsgebühr bei Anerkenntnisbeschluss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SaNi81
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#1

25.02.2015, 10:51

Hallo an alle!

Habe folgende Frage und würde mich freuen, wenn mir jmd. hier helfen kann.

Es geht um ein arbeitsgerichtliches Verfahren bzw. Beschlussverfahren: Termin wird anberaumt, vor Verhandlung erkennt die Gegenseite alles an und es ergeht ein Anerkenntnisbeschluss.

So, bei der Abrechnung ist mir jetzt nicht ganz klar, ob ich eine Terminsgebühr mit reinnehmen kann. Ich tendiere zu nein, weiß es aber nicht zu 100%.

Schon mal vielen Dank im Voraus!
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Anahid
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#2

25.02.2015, 11:10

Irgendwie scheinst Du aber ja doch auf die Idee gekommen zu sein, dass ggf. eine Terminsgebühr angefallen sein könnte. Warum tendierst Du zu nein?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

25.02.2015, 11:43

:-) Die gesamte Akte besteht vielleicht aus 10 Seiten, wahrscheinlich tendiere ich deswegen zu nein.

Aber im schriftlichen Vorverfahren und im Termin anzuerkennen löst ja auch eine TG aus. Dann wahrscheinlich auch hier in diesem Fall?
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Liesel
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#4

25.02.2015, 11:46

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#5

25.02.2015, 12:07

nein, aber danke für den wahnsinnig guten Tipp!
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Anahid
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#6

25.02.2015, 13:59

Ich muss Dich kurz korrigieren: Man muss nicht im Termin anerkennen, damit die TG entsteht, sondern ein Anerkenntnis löst die TG aus. Dafür muss kein Termin stattfinden. Und eben darum bekommst Du natürlich hier auch die TG. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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