Abrechnung Anfechtung Kaufvertrag mit Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JanineMo
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#1

25.02.2015, 09:17

Hallo Ihr Lieben,

ich soll im folgenden Fall eine Abrechnung machen.

Es wurde ein Kaufvertrag über ein Pferd über 6.500,00 € abgeschlossen. Mandantin bezahlte bereits 1.590,00 €. Vertrag wird unsererseits aber wegen Geschäftsunfähigkeit angefochten.

Nach hin und her wurde nun folgender Vergleich geschlossen:

Das Pferd bleibt im Besitz der Gegenseite und der bereits gezahlte Betrag in Höhe von 1.590,00 € verbleibt auch bei der Gegenseite (als Schadensersatz für die Unterhaltungskosten des Pferdes).

Nun mein Problem. Welchen Gegenstandswert nehme ich für die Einigungsgebühr? 1.590,00 €?
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Anahid
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#2

25.02.2015, 09:18

Hier wird doch der ganze Vertrag angefochten. Entsprechend ist der Kaufpreis von 6500 € der Gegenstandswert für die Gebühren. Auch für die Einigungsgebühr.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
JanineMo
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#3

25.02.2015, 09:19

Für die Geschäftsgebühr war mir klar, aber bei der Einigungsgebühr war ich mir nicht so sicher.

Vielen Dank :-)
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#4

25.02.2015, 09:54

Die Einigungsgebühr berechnet sich aber immer nach dem Wert, der erledigt wurde und erledigt wurde durch die Einigung doch der Streit über den Kaufvertrag. ;)
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