Hallo Ihr Lieben,
ich soll im folgenden Fall eine Abrechnung machen.
Es wurde ein Kaufvertrag über ein Pferd über 6.500,00 € abgeschlossen. Mandantin bezahlte bereits 1.590,00 €. Vertrag wird unsererseits aber wegen Geschäftsunfähigkeit angefochten.
Nach hin und her wurde nun folgender Vergleich geschlossen:
Das Pferd bleibt im Besitz der Gegenseite und der bereits gezahlte Betrag in Höhe von 1.590,00 € verbleibt auch bei der Gegenseite (als Schadensersatz für die Unterhaltungskosten des Pferdes).
Nun mein Problem. Welchen Gegenstandswert nehme ich für die Einigungsgebühr? 1.590,00 €?
Abrechnung Anfechtung Kaufvertrag mit Vergleich
- Anahid
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Hier wird doch der ganze Vertrag angefochten. Entsprechend ist der Kaufpreis von 6500 € der Gegenstandswert für die Gebühren. Auch für die Einigungsgebühr.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Die Einigungsgebühr berechnet sich aber immer nach dem Wert, der erledigt wurde und erledigt wurde durch die Einigung doch der Streit über den Kaufvertrag.
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