RA Kosten bei § 240 ZPO

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Karina63
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#1

24.02.2015, 12:32

Hallo, könnt ihr mir noch mal helfen?
Welche RA Kosten kann ich abrechnen:
Wir vertreten den Beklagten, haben uns bestellt + Verteidigungsanzeige + Klageabweisung gestellt,es wurde terminiert aber weiter kam es nicht, da
das Verfahren wg. § 240 ZPO (Insoantrag) unterbrochen wurde. (Unser Mandant/Beklagter hat Inso-antrag gestellt)
Ich würde jetzt nur die 1,3 VG abrechnen + Auslagen + MWSt
Ist das richtig so?
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Die Aufgabe, die ich jetzt nicht habe,
werde ich können, wenn ich sie habe!


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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

24.02.2015, 12:45

Ja, mehr gibt es da derzeit nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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