Einklagen der Geschäftsgebühr - Spezialfrage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
sansibar
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#1

20.02.2015, 14:48

Liebe Forenos,
stimmt es, dass man über die Geschäftsgebühr eine SEPARATE Rechnung an den Mandanten gestellt und dieser sie bezahlt haben muss, um sie dann einklagen zu können? Oder geht das auch, wenn die Rechnung sowohl die vorgerichtlichen also auch die Verfahrensgebühren enthält?
Hat dazu schon mal jemand was gelesen und kann mir auf die Sprünge helfen?
Grüße - sansibar
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Adora Belle
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#2

20.02.2015, 14:50

Wenn es um das SEPARAT geht, dann wüsste ich nicht, wozu eine solche Rechnung notwendig sein sollte.
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#3

20.02.2015, 14:52

Adora Belle hat geschrieben:Wenn es um das SEPARAT geht, dann wüsste ich nicht, wozu eine solche Rechnung notwendig sein sollte.
Ebenso.
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Tine Dea
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#4

20.02.2015, 15:08

:kopfkratz
Geht's hier vielleicht nur um den zu stellenden Klageantrag??? Klingt ein bisschen so. Denn wenn die vorgerichtliche Vertretung noch nicht gezahlt ist, kann ja nur auf Freistellung geklagt werden. Auf Zahlung nur, wenn die Rechnung tatsächlich gezahlt wurde...
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skugga
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#5

20.02.2015, 15:13

Tine Dea hat geschrieben::kopfkratz
Geht's hier vielleicht nur um den zu stellenden Klageantrag??? Klingt ein bisschen so. Denn wenn die vorgerichtliche Vertretung noch nicht gezahlt ist, kann ja nur auf Freistellung geklagt werden. Auf Zahlung nur, wenn die Rechnung tatsächlich gezahlt wurde...
Bitte? Das ist doch schon seit langem von der Rechtsprechung überholt!
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Tine Dea
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#6

20.02.2015, 15:21

skugga hat geschrieben:Bitte? Das ist doch schon seit langem von der Rechtsprechung überholt!


:schock :angst

Da ist dann wohl was an mir vorbeigegangen :oops:
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#7

20.02.2015, 15:31

Tine Dea hat geschrieben:
skugga hat geschrieben:Bitte? Das ist doch schon seit langem von der Rechtsprechung überholt!


:schock :angst

Da ist dann wohl was an mir vorbeigegangen :oops:
An mir auch.
@skugga: Hast Du einen Link oder ein Az für uns Unwissenden?
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#8

20.02.2015, 15:47

@ Adora Belle: Ja, es geht um das SEPARAT. Meine Chefin meint sich zu erinnern, dass das erforderlich ist, mir fällt dazu überhaupt nichts ein (hab aber auch ein schlechtes Gedächtnis...).
Also, die Klage wurde erhoben mit dem Nebenforderungsantrag, wir monieren u. a. diesen, dann wird in einem weiteren Schriftsatz eine Rechnung vorgelegt, in der die 2300, die 3100 und die 3104 sowie GK abgerechnet sind. Das Rechnungsdatum lautet auf eine Woche vor Klageerhebung, als Zahlungsdatum wird das Klagedatum genannt. Das ist schon etwas schräg, kann aber stimmen.
Aber dass die vorgerichtlichen Gebühren separat abgerechnet worden sein müssten, um einen Erstattungsanspruch zu begründen, hat noch keine/r von euch gehört, oder?
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#9

20.02.2015, 15:51

Also das hab ich wirklich noch nicht gehört, dass das SEPARAT abgerechnet werden muss...
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Adora Belle
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#10

20.02.2015, 15:52

Nee, das ist wohl auch Wunschdenken.
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