Liebe Forenos,
stimmt es, dass man über die Geschäftsgebühr eine SEPARATE Rechnung an den Mandanten gestellt und dieser sie bezahlt haben muss, um sie dann einklagen zu können? Oder geht das auch, wenn die Rechnung sowohl die vorgerichtlichen also auch die Verfahrensgebühren enthält?
Hat dazu schon mal jemand was gelesen und kann mir auf die Sprünge helfen?
Einklagen der Geschäftsgebühr - Spezialfrage
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14421
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Wenn es um das SEPARAT geht, dann wüsste ich nicht, wozu eine solche Rechnung notwendig sein sollte.
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Ebenso.Adora Belle hat geschrieben:Wenn es um das SEPARAT geht, dann wüsste ich nicht, wozu eine solche Rechnung notwendig sein sollte.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 628
- Registriert: 23.05.2012, 09:52
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Advoline
- Wohnort: Erfurt
Geht's hier vielleicht nur um den zu stellenden Klageantrag??? Klingt ein bisschen so. Denn wenn die vorgerichtliche Vertretung noch nicht gezahlt ist, kann ja nur auf Freistellung geklagt werden. Auf Zahlung nur, wenn die Rechnung tatsächlich gezahlt wurde...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Ich möchte nach Schottland
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Bitte? Das ist doch schon seit langem von der Rechtsprechung überholt!Tine Dea hat geschrieben:
Geht's hier vielleicht nur um den zu stellenden Klageantrag??? Klingt ein bisschen so. Denn wenn die vorgerichtliche Vertretung noch nicht gezahlt ist, kann ja nur auf Freistellung geklagt werden. Auf Zahlung nur, wenn die Rechnung tatsächlich gezahlt wurde...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 628
- Registriert: 23.05.2012, 09:52
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Advoline
- Wohnort: Erfurt
skugga hat geschrieben:Bitte? Das ist doch schon seit langem von der Rechtsprechung überholt!
Da ist dann wohl was an mir vorbeigegangen
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Ich möchte nach Schottland
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
An mir auch.Tine Dea hat geschrieben:skugga hat geschrieben:Bitte? Das ist doch schon seit langem von der Rechtsprechung überholt!
Da ist dann wohl was an mir vorbeigegangen
@skugga: Hast Du einen Link oder ein Az für uns Unwissenden?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
@ Adora Belle: Ja, es geht um das SEPARAT. Meine Chefin meint sich zu erinnern, dass das erforderlich ist, mir fällt dazu überhaupt nichts ein (hab aber auch ein schlechtes Gedächtnis...).
Also, die Klage wurde erhoben mit dem Nebenforderungsantrag, wir monieren u. a. diesen, dann wird in einem weiteren Schriftsatz eine Rechnung vorgelegt, in der die 2300, die 3100 und die 3104 sowie GK abgerechnet sind. Das Rechnungsdatum lautet auf eine Woche vor Klageerhebung, als Zahlungsdatum wird das Klagedatum genannt. Das ist schon etwas schräg, kann aber stimmen.
Aber dass die vorgerichtlichen Gebühren separat abgerechnet worden sein müssten, um einen Erstattungsanspruch zu begründen, hat noch keine/r von euch gehört, oder?
Also, die Klage wurde erhoben mit dem Nebenforderungsantrag, wir monieren u. a. diesen, dann wird in einem weiteren Schriftsatz eine Rechnung vorgelegt, in der die 2300, die 3100 und die 3104 sowie GK abgerechnet sind. Das Rechnungsdatum lautet auf eine Woche vor Klageerhebung, als Zahlungsdatum wird das Klagedatum genannt. Das ist schon etwas schräg, kann aber stimmen.
Aber dass die vorgerichtlichen Gebühren separat abgerechnet worden sein müssten, um einen Erstattungsanspruch zu begründen, hat noch keine/r von euch gehört, oder?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14421
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Nee, das ist wohl auch Wunschdenken.