Unternehmer - Beratung abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Manifesto90
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#1

20.02.2015, 13:43

Hallo ihr Lieben,

habe da eine Frage, mal wieder :)

Mein Chef kam gerade. Er berät in nächster Zeit einen Unternehmer. Früher wurde ja in 2100 VV RVG(?) eine Regelung für Unternehmer gemacht, wie man abrechnet. Von 0,5 bis 1,0. Das war ja klar. Aber gibt es jetzt einen § oder eine NR. VV RVG, über die man eine Beratung mit dem Unternehmer abrechnen kann??

Oder wie macht ihr das? § 34 ist ja nur für Verbraucher.

Im "schlimmsten" Falle würde er eine Vereinbarung mit dem Unternehmer treffen. Aber nur mal so: Wie rechnet ihr hier ab?

Liebe Grüße
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Adora Belle
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#2

20.02.2015, 13:52

§34 ist für alle. Nur der letzte Satz des Absatz 1 bezieht sich auf Verbraucher.
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