Mails vom Mandanten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Daisy

#1

19.02.2015, 15:22

Hallo. Ich habe mal eine Frage hinsichtlich der Auslagen.

Der größte Teil unserer Mandanten schickt die Unterlagen zum Fall nur noch per Mail. Früher wurden sie kopiert eingereicht. Teilweise schicken Mandanten nun Anlagen von sehr vielen Seiten. Heute habe ich eine Akte, in welcher der Mandant 63 Seiten insgesamt geschickt hat. Nun fragen wir uns, ob man, wenn diese ganzen Anlagen ausgedruckt werden, wir dies dem Mandanten in Rechnung stellen können.

Wie macht ihr das bzw. rechnet ihr das generell ab?

Vielen Dank schon mal
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tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
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#2

19.02.2015, 15:24

Fürs Kopieren von Unterlagen des Md., oder was als Fax oder per E-Mail vom Md. eingeht, rechnen wir mit dem Mandanten nichts ab.
sunny-g65
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#3

19.02.2015, 15:41

Wir speichern solche umfangreichen mails immer nur auf dem Server ab und drucken die erste Seite für die Akte aus mit dem Hinweis, dass der Rest am PC eingesehen werden kann. Grundsätzlich wird bei uns alle Post gescannt bzw. abgespeichert. Tipp: unter der Register-Nr. speichern (die ist in der Regel ja einmalig) und nicht unter nem Namen (Müller Johann).
So kann man auch problemlos arbeiten, wenn die Akte selbst gerade nicht greifbar ist.
Gruß
Sandra
Piwi12
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#4

19.02.2015, 16:12

Wir drucken ALLE E-Mails aus.

Wenn es so super viele Drucke sind kannst Du sie aber auch abrechnen ;-)
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skugga
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#5

19.02.2015, 16:28

Daisy hat geschrieben:Hallo. Ich habe mal eine Frage hinsichtlich der Auslagen.

Der größte Teil unserer Mandanten schickt die Unterlagen zum Fall nur noch per Mail. Früher wurden sie kopiert eingereicht. Teilweise schicken Mandanten nun Anlagen von sehr vielen Seiten. Heute habe ich eine Akte, in welcher der Mandant 63 Seiten insgesamt geschickt hat. Nun fragen wir uns, ob man, wenn diese ganzen Anlagen ausgedruckt werden, wir dies dem Mandanten in Rechnung stellen können.

Wie macht ihr das bzw. rechnet ihr das generell ab?

Vielen Dank schon mal
Gegenfrage: Würdest Du auch abrechnen, wenn der Mandant die Unterlagen nicht in Kopie per Post schickt, sondern mit den Originalen auf der Matte steht und Ihr sie kopieren müsst?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
tiko73

#6

19.02.2015, 17:40

Ja. Auch das haben wir schon gemacht, wenn es viel war. Wir sind ja schließlich kein Copyshop.

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Daisy

#7

20.02.2015, 08:31

Wenn wir jetzt die Ausdrucke / Kopien abrechnen würden, dürfte ich dies dann schon ab der 1. Kopie zusätzlich zu der Postpauschale von 20 Euro? Im Hinterkopf habe ich was ab der 100. Kopie.
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Frau Cindy
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#8

20.02.2015, 15:24

Mich würde in diesem Fall interessieren, welcher Tatbestand des RVG für die Kopien zugrunde gelegt werden würde. Mir fällt da nämlich spontan keiner ein. Dass man darüber sicherlich eine Vereinbarung schließen könnte, lasse ich jetzt mal außen vor.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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