Hallo Ihr lIeben,
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich hab jetzt genau 5 Akten vor mir zu liegen. Die selbe Mandantin.. Es geht darum das die PKH Kosten bewilligt wurden. Habe ein Pkh Beschluss bekommen vom Sozialgericht und drien steht:
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 7.5.13 zum Az ....erstreckt sich auch auf die mit Beshluss vom 23.5.13 hinzuverbundenen Verfahren zu den vormaligen Aktenzeichen ...Az dort wurden alle weiteren Az benannt (also insgesamt alle 5 Akten).
So mein Frage ist wie rechne ich es ab? nach dem alten Recht oder? und was rechne ich ab?? Ich hab überhaupt keine Ahnung im Sozialrecht :// ich brauche ech eure Hilfe. Was muss ich jetzt tun?
Vielen Dank im Voraus
mein Lieben
PKH Kosten bewiligt (Sozialgericht Bln)
- Liesel
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Zunächst mal bitte einen eigenen Vorschlag machen.
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Altes Recht ist zutreffend.
Die Gebühren, die bis zur Verbindung der Verfahren entstanden sind, können in den jeweiligen Verfahren abgerechnet werden. Ab Verbindung fallen die Gebühren nur in dem dann führenden Verfahren an.
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Sind das Verfahren, die nach SW abgerechnet werden oder fallen Rahmengebühren an?
"... trag das in deiner Zeile ein wo §45,49 Vergütung steht??
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Ich danke dir sehr du bist eine tolle Reno Bin gerade voll verzweifelt im Sozialrecht man ey ich bin voll die Anfängerin :/ und habe keine Kollegin zum fragen und wo finde ich dn Gegenstandswert??
- Liesel
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Worum ging es denn in den Verfahren? Meine Glaskugel sagt mir, daß du nicht nach SW abrechnen mußt.
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