Hinterlegungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ReNoFa2009
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#1

17.02.2015, 16:56

Hallo Ihr lieben Helferlein,

ich habe folgendes Problem:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft wurde das Zwangsversteigerungsverfahren angeordnet. Nach Ausführung des Teilungsplans schließt sich nun ein Hinterlegungsverfahren an.

Nun zu meiner Frage: Was kann ich hier für das Hinterlegungsverfahren abrechnen? Ich habe irgendwas von Nr. 2400 gelesen, aber die gibts ja nun nicht mehr. Und selbst wenn ich jetzt auf eine 2300 umschwänke, kann ich dann trotzdem ne Terminsgebühr abrechnen. Immerhin war der Anwalt den ganzen Tag auf dem Grundstück, welches auch weit außerhalb liegt und hat mit der Mandantschaft und der Gegenseite alles aufgeteilt und ein Protokoll angefertigt.

Und dann noch eine Frage zum Gegenstandswert: Unserer Mandantschaft steht 2/3 des Erlöses zu und ich würde dann den Anteil als GW nehmen?!

Ich danke Euch schon im Voraus für Eure Hilfe!
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niva
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#2

18.02.2015, 11:00

wie kommst du hier auf 2400 oder 2300?

Zwangsversteigerung findest du unter Teil 3 Unterabschnitt 4 des VV RVG.
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ReNoFa2009
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#3

18.02.2015, 14:19

Das Zwangsversteigerungsverfahren hab ich schon abgerechnet. Das jetzt ist ja eine neue Sache für sich. Deswegen bin ich so auf die Geschäftsgebühr aus. Mein Anwalt sagt auch, dass das ein Verfahren für sich ist und solange wir noch nicht vor das Hinterlegungsgericht gehen (es gibt schon ein Aktenzeichen), müsste eine Geschäftsgebühr möglich sein....?
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