Hallo ihr Lieben,
ich habe ihr einen Fall und finde einfach kein passendes Beispiel dazu:
Wir haben für unseren Mandanten Klage eingereicht und ein Versäumnisurteil erhalten, nachdem die Beklagte sich nicht gemeldet hat.
Wir haben dann KFA gestellt mit folgenden Gebühren:
1,3 Verfahren 3100
0,5 Termins 3105
Dann wurde gegen das VU von der Beklagten Einspruch eingelegt. Das Gericht hat uns den Einspruch zur Stellungnahme binnen 1 Woche übersandt (kein schriftliches Verfahren angeordnet o. Ä.). Es wurde mehrere Schriftsätze hin- und her gereicht. Schließlich nimmt die Beklagte den Einspruch zurück, ohne dass mündliche Verhandlung anberaumt wurde.
Es gibt einen Beschluss des Gerichts: "Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt, nachdem sie den Einspruch gegen das VU zurückgenommen hat. Zugleich wir die Beklagte des Rechtsbehelfs für verlustig erklärt."
Meine Frage: Kriege ich anstelle der 0,5 Terminsgebühr jetzt eine 1,2 Terminsgebühr aufgrund der weiter gewechselten Schriftsätze (und damit gestellter Anträge) oder bleibt es bei der 0,5 Terminsgebühr?
Vielleicht gibt es ja schon eine entsprechende Frage hier und ich habe sie übersehen, dann würde mir ein entsprechender Link reichen!
Vielen Dank vorab!
Einspruch gg. VU zurückgenommen. Terminsgebühr?
- Anahid
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Wenn Du bitte Dein Profil noch um den Beruf ergänzt Kroete. Ansonsten dürfen wir Dir hier normalerweise nicht antworten (siehe Forenregeln).
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Wow, danke für die schnelle Antwort...
Schade! Ich hätte gern die 1,2 TG abgerechnet... Wäre das was anderes, wenn schriftliches Verfahren nach Einlegung des Einspruchs angeordnet gewesen wäre? Nur so interessehalber...
Schade! Ich hätte gern die 1,2 TG abgerechnet... Wäre das was anderes, wenn schriftliches Verfahren nach Einlegung des Einspruchs angeordnet gewesen wäre? Nur so interessehalber...
- Liesel
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Wenn eine Voraussetzung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 vorliegen würde, hätte sich die TG auf 1,2 erhöht.
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