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Abrechnung 1.Instanz als Unterbevollmächtiger

Verfasst: 12.02.2015, 14:25
von pirlanta
Hallo Ihr lieben,

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Bei mir liegt eine Akte die ich abrechnen soll nach der 1. Instanz als Unterbevollmächtiger.

Also die Gebühren habe ich schon es wären die

1. Instanz:
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401 i. V. m. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr Nr. 3402 i. V. m. 3104 VV RVG
Post u Tele Nr. 7002
Zwischensumme
19% UST Nr. 7008
Gesamtwert

Richtig??

und meine 2. Fragen wäre woher ich den Gegenstandswert erkenne?? Ich habe hier auf der letzten Seite ein Urteil vom Gericht wo drien steht die Beklagte ist auf 12.557,91 € nebst Zinsen ect zu zahlen. Nehme ich dann diesen Gegenstandswert für meine Abrechnung??

MFG

Vielen Dank im Voraus

Re: Abrechnung 1.Instanz als Unterbevollmächtiger

Verfasst: 12.02.2015, 14:29
von Tine Dea
Hallo! :wink1

Ihr solltet idealerweise vom Hauptbevollmächtigten eine Kopie der Akte bekommen. Erster Anhaltspunkt ist hier die Klage. Um sicher zu gehen, dass auch wirklich der Klagewert dein Gegenstandswert ist, musst du aber schauen, ob nicht später eventuell über einen gewissen Betrag die Klage zurückgenommen oder für erledigt erklärt wurde. Da wirst du wohl ein bisschen blättern müssen. Ansonsten sind die Gebühren in Ordnung!

Re: Abrechnung 1.Instanz als Unterbevollmächtiger

Verfasst: 12.02.2015, 14:35
von pirlanta
Ja habe eine Klage auf meiner ersten Seite und habe dort auch ein Gegenstandswert in HÖhe von 6125,05 € :) nehme ich dann den Wert von der Klage ja??

Re: Abrechnung 1.Instanz als Unterbevollmächtiger

Verfasst: 12.02.2015, 14:36
von niva
nein. irgendwie hat sich der Wert dann im Laufe des Verfahrens geändert.

Re: Abrechnung 1.Instanz als Unterbevollmächtiger

Verfasst: 12.02.2015, 14:40
von pirlanta
Also 12557,91 €??? Richtig

Re: Abrechnung 1.Instanz als Unterbevollmächtiger

Verfasst: 12.02.2015, 14:46
von Liesel
Das kann man so pauschal nicht sagen. Aus dem Terminsprotokoll oder dem Urteil müßten sich die Anträge ergeben.

Re: Abrechnung 1.Instanz als Unterbevollmächtiger

Verfasst: 12.02.2015, 14:46
von Tine Dea
Das kann man so nicht sagen! Es kommt darauf an, was im Streit stand und nicht, was ausgeurteilt wurde. Also Akte durchblättern, irgendwo muss die Klage offensichtlich erhöht worden sein. Kann ja auch sein, dass 16.987,97 € eingeklagt wurden und nur 12.xxx zugesprochen...

Re: Abrechnung 1.Instanz als Unterbevollmächtiger

Verfasst: 12.02.2015, 15:01
von pirlanta
Also der gegnerische Anwalt hat hier auch ein Kostenfestsetzungsantrag gestellt mit dem Wert in Höhe von 12557,91 €...
Und was in dem Klageantrag steht ist der WErt in Höhe von 6125,05 € check ich irgendwie nicht???

Re: Abrechnung 1.Instanz als Unterbevollmächtiger

Verfasst: 12.02.2015, 15:10
von Liesel
Nachdem dein Chef den Termin wahrgenommen hat, gehe ich mal davon aus, daß euch alle relevanten Unterlagen vorliegen. Also einfach mal die Akte systematisch durchgehen.

Re: Abrechnung 1.Instanz als Unterbevollmächtiger

Verfasst: 12.02.2015, 15:26
von pirlanta
Danke hart sich schon erledigt ;)