Kostenerstattung PKH-Bewilligungsverfahren
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ok...also muss unser Mandant die 3335 rvg dem Antragsteller erstatten... gut.
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Naja, er kann es auch darauf ankommen lassen, ob der Inso-Verwalter den Anspruch tatsächlich durchsetzt.
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also ob der diesbezüglich nochmal klage einreicht.. erfolg hätte er ja damit, oder?
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Hallo zsm,
habe eine Frage und zwar haben wir in einem gerichtlichen Verfahren (Familiensache) PKH bewilligt bekommen und soll nun abrechnen. Allerdings habe ich PKH noch nie abgerechnet, gibt es hierzu ein Formular oder einfach eine normale Rechnung erstellen mit unserem Briefkopf und an den Mandanten versenden? Könnte mir jemand damit helfen auch mit den richtigen RVG- Nummern ? Abzurechnen ist Verfahrensg., Terminsg. und Vergleichsg.
habe eine Frage und zwar haben wir in einem gerichtlichen Verfahren (Familiensache) PKH bewilligt bekommen und soll nun abrechnen. Allerdings habe ich PKH noch nie abgerechnet, gibt es hierzu ein Formular oder einfach eine normale Rechnung erstellen mit unserem Briefkopf und an den Mandanten versenden? Könnte mir jemand damit helfen auch mit den richtigen RVG- Nummern ? Abzurechnen ist Verfahrensg., Terminsg. und Vergleichsg.
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Ein Abrechnungsformular gibt es hier: https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... 0a_rvg.pdfMoiCocoo hat geschrieben:Hallo zsm,
habe eine Frage und zwar haben wir in einem gerichtlichen Verfahren (Familiensache) PKH bewilligt bekommen und soll nun abrechnen. Allerdings habe ich PKH noch nie abgerechnet, gibt es hierzu ein Formular oder einfach eine normale Rechnung erstellen mit unserem Briefkopf und an den Mandanten versenden? Könnte mir jemand damit helfen auch mit den richtigen RVG- Nummern ? Abzurechnen ist Verfahrensg., Terminsg. und Vergleichsg.
Wenn ihr mit einem Anwaltsprogramm arbeitet, kann da auch was hinterlegt sein.
Welche Vergütungsnummern würdest Du denn den Gebühren zuordnen? Versuchs mal.
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MoiCocoo hat geschrieben:... oder einfach eine normale Rechnung erstellen mit unserem Briefkopf und an den Mandanten versenden?
Wenn PKH bewilligt wurde, darf dem Mandanten keine Rechnung gestellt werden. Die Vergütung wird aufgrund der Beiordnung gegen die Staatskasse geltend gemacht. Deine Gebühren sind ja schon mal richtig.
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Also muss man bei PKH immer dieses Formular ausfüllen richtig? (Antrag auf Festsetzung der Vergütung)
also abrechnen wurde ich 1,3 Verfahrensgeb. 3100 VV RVG, 1,2 Termins. 3104 und 1,0 Einigungsgeb. 1003 VV RVG + 20,00 € Pauschale richtig so?
also abrechnen wurde ich 1,3 Verfahrensgeb. 3100 VV RVG, 1,2 Termins. 3104 und 1,0 Einigungsgeb. 1003 VV RVG + 20,00 € Pauschale richtig so?
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Das Formular muss nicht zwingend benutzt werden. Es wird aber jedenfalls ein Vergütungsantrag gegenüber der Staatskasse gestellt.
Deine Gebührenziffern sind richtig. Wichtig ist noch, dass Du schaust, ob die PKH-Gebühren geringer sind als die normale Vergütung. Bis zum Gegenstandswert von 4.000 EUR gibt es da aber keinen Unterschied. Ach, und es heißt im Familienrecht übrigens nicht PKH, sondern VKH.
Deine Gebührenziffern sind richtig. Wichtig ist noch, dass Du schaust, ob die PKH-Gebühren geringer sind als die normale Vergütung. Bis zum Gegenstandswert von 4.000 EUR gibt es da aber keinen Unterschied. Ach, und es heißt im Familienrecht übrigens nicht PKH, sondern VKH.