Kostenrechnung in Strafsachen / Bußgeldverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pirlanta
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#1

29.01.2015, 15:39

Hallo Ihr Lieben,

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich soll eine Kostenrechnung vorbereiten. Es geht darum das unser Mandant erst eine Strafsache in dieser Sache hatte und es danach auf ein Bußgeldverfahren hinüber ging. Das heißt beides in einem. Ich habe in einer Kostenrechnung die Mittelgebühr genommen bzw auch die Strafsache und Bußgeld in einer Rechnung abgerechnet. Wäre meine Vorstellung Richtig?? Vielleicht könnt Ihr mir mal helfen. Habe die Mittelgebühr verwendet, da es mir auch so angesagt hat. Nur Ich weiss nicht welche Verfahrensgebühr ich in der Bußgeldsache nehmen soll ?? welche Nr.


Meine Vorstellung:
Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG (Mittelgebühr) 200,00 €
Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG (Mittelgebühr) 165,00 €
Verfahrensgebühr Nr. VV RVG (Mittelgebühr) 160,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Kosten für Aktenübersendung (Kopie der Anforderung anbei) 12,00 €
Zwischensumme: 452,00 €
19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG 85,88 €
Rechnungsbetrag: 537,88 €

LG
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Liesel
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#2

29.01.2015, 15:48

Wie hoch ist das Bußgeld? Danach richten sich die Gebühren für das Bußgeldverfahren.

Auslagenpauschale fällt zweimal an.
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#3

29.01.2015, 16:06

Hab ich ya ebend nicht :/ War erst eine Körperverltzung deshalb nach Strafsache angefangen abzurechnen danach kam ein Schreiben der Polizei Anhörung im Bußgeldverfahren haben die dann als Bußgeld genommen eine höhe habe ich nicht.....und deshalb weiss ich nicht welche Nummer ich nehme bei dem Bußgeldverfahren
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#4

29.01.2015, 16:28

Was wird ihm denn im Bußgeldverfahren vorgeworfen? Ich würde mich danach richten, was im Bußgeldkatalog zu dem Vorwurf vorgesehen ist. Außerdem ist es dann ja eh erstmal eine Vorschussrechnung. Notfalls halt zunächst vom niedrigsten Bußgeldrahmen ausgehen und entsprechend darauf hinweisen.
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#5

29.01.2015, 16:33

Nix besonderes nur das es dadurch dann ein Unfall ergeben habe... Habe jetzt einfach das gerichtliche Verfahren Nr. 5109 genommen für das Bußgeldverfahren....??
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#6

29.01.2015, 16:42

Im Anhörungsbogen sollte der Vorwurf stehen.

Du bist jedenfalls nicht im gerichtlichen Verfahren, sondern im behördlichen Vorverfahren. Also 5101 oder 5103.
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Tine Dea
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#7

29.01.2015, 16:43

Gerichtlich kann es nicht sein, wenn ihr einen Bußgeldbescheid bekommen habt und den scheint ihr offensichtlich bekommen zu haben, da du ja schreibst "dass es dadurch dann einen Unfall ergeben hat". Und im Bußgeldbescheid steht auch die Höhe der Geldbuße, die dann wiederum für die Höeh der VG wichtig ist...
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#8

29.01.2015, 16:52

Bis jetzt gibt es wohl noch keinen Bußgeldbescheid.
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#9

29.01.2015, 17:00

Ja ich habr Verfahrensgebühr nach Nr. 5103 genommen :) ne wir haben nur ein Anhörungsbogen kein Bußgeldbescheid wo ein Betrag steht
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#10

29.01.2015, 17:08

Ich bin davon ausgegangen, wie es in meinem Amtsgerichtsbezirk gehandhabt wird. Unsere Mandanten bekommen nach Einstellung des Strafverfahrens und weitere Verfolgung durch die Verwaltungsbehörde keinen Anhörungsbogen mehr, sondern wenn dann gleich einen Bußgeldbescheid, deswege die Vermutung, dass es doch schon einen gibt...
Aber Nr. 5103 könnte hinkommen...
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