Kostenverteilung Gesamtschuldner

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sansibar
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#1

29.01.2015, 12:05

Hallo Ihr Guten,
ich scheitere an einem Abrechnungsproblem:
Wir vertreten ein Ehepaar gegen ein getrennt lebendes Ehepaar auf Rückzahlung eines Kredits. Es geht um insgesamt 6.000,00 €, wovon wir der Ehefrau nur den Erhalt von 4.000,00 € nachweisen können. Gefordert haben wir von beiden in getrennten Schreiben die volle Summe und die volle Geschäftsgebühr.
Jetzt hat der Ehemann den vollen Betrag notariell anerkannt und stottert ihn ab, ebenso zahlt er Raten auf die Geschäftsgebühr. Die Ehefrau sieht nur 4.000,00 € auf ihrer Seite ein und bietet vergleichsweise an, darauf in einer Summe die Hälfte zu zahlen. Wir wollen darauf eingehen und der Ehefrau einen Teil der Gebühren in Rechnung stellen, allerdings so, dass sie auch noch vergleichsweise darauf eingehen wird...
Wenn wir uns darauf einigen, welche Gebühren kann ich dann wem in Rechnung stellen? Vorschläge:
1. Den Mandanten nach dem vollen Wert die Geschäftsgebühr mit Erhöhung und die Einigungsgebühr.
2. Kann ich der Ehefrau die volle Geschäftsgebühr nach dem geringeren Wert 4.000,00 € und die Einigungsgebühr aufdrücken, oder kann sie sich darauf berufen, dass ihr Ehemann ja schon auf die Geschäftsgebühr nach dem vollen Wert Teilzahlungen geleistet hat?
3. Dem Ehemann gegenüber kann ich die Einigungsgebühr ja nicht abrechnen, weil die Einigung nur mit seiner Frau erfolgt, richtig?
Hilft mir bitte jemand beim Entwirren?? Vielen Dank
Grüße - sansibar
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icerose
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#2

29.01.2015, 13:24

:wink1 , Sansibar,
solche Sache fetzen :mrgreen: .
Ich würde es so machen:
Abrechnung gegenüber Mdt: ganz normal alles, was angefallen ist (Geschäftsgebühr, Erhöhung, ggf. Einigungsgebühr, PTE u.s.w.).
Abrechnung gegn. Ehefrau: Weiß die, dass der Gatte schon Teile der Forderungen bezahlt hat? Dann inkl. Erhöhung die halbe GG aus vollem Wert + sofern zustande gekommen - die Einigungsgebühr plus PTE u.s.w..
Abrechnung gegn. Ehemann: Zahlung von Ehefrau abwarten - Er kriegt dann den Rest. Wieso sollte er die Einigungsgebühr nicht mittragen? Müssen Gegner (mehrere jeweils) auch an der Einigung mitwirken? Und wenn: sie wirkt schließlich für ihn - er zahlt doch am Ende nur noch sozusagen den Rest - von Forderung und euren Gebühren, oder übersehe ich etwas?
LG ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

29.01.2015, 14:18

Icerose, ja, es fetzt, aber mir zurzeit eher an den Nerven...... Wenn ich besser drauf bin, tüftel ich auch gern an sowas.
Also, der gegn. Ehemann findet in dem Vergleich nicht statt. Er stottert die volle Restforderung ab.Insofern hätte ich ein Problem damit, ihm die Einigungsgebühr aufzudrücken. Andererseits fällt sie ja voll an, auch wenn nur einer von zwei Gegnern für sie die Einigung will.
* Haarerauf *

Und ja, die Ehefrau weiß, dass und was er zahlt.
Grüße - sansibar
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#4

29.01.2015, 14:29

ooch, ich wollt dich nicht ärgern. :knutsch
Kopf hoch, alles wird gut.
Schade, wenn sie Bescheid weiß. Leider kriegt man die Gebühren ja nur einmal, deshalb teile doch so: er zahlt die GG und sie zahlt die EG, jeweils mit hälftigem PTE u.s.w.. Wie gefällt das? ;)
Und im Übrigen: du hast es mit dem letzten Satz völlig richtig getroffen! Aber: da er ja den Rest zahlt, vorgenannter Vorschlag.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#5

29.01.2015, 17:35

Icerose, ich bin kein Stück verärgert, im Gegenteil: :knutsch Du hast mir ganz toll geholfen, das Brett vor meinem Kopf durchzusägen..... Vielen Dank :thx
Grüße - sansibar
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#6

30.01.2015, 09:04

bitte gerne, dafür gibt es dieses supertolle Forum :!:
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