Kosten für fristl. Kündigung Mieter auflegbar?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naturini
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#1

26.01.2015, 08:52

Hallo,

ich habe hier eine Sache wo wir wegen Nichtzahlung von Mieten der Gegenseite die fristlose Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung aussprechen und zeitgleich zur Zahlung der offenen Meiten auffordern.

Kann ich die Kosten für die Kündigung der GS mit auferlegen? Im Internet finde ich Entscheidungen die dafür und dagegen sprechen...
Aelizia
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#2

26.01.2015, 09:24

Wir machen die Kosten als Schadensersatz in der Kündigung gegenüber dem Mieter mit geltend.
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AliceImWunderland
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#3

26.01.2015, 09:49

Die Kosten kannst du als Schadensersatz bei den Mietern geltend machen. Bei Eurer Beauftragung waren diese ja mit der Zahlung der Miete in Verzug.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Naturini
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#4

26.01.2015, 10:00

Oh super vielen Dank für eure Hilfe!!
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