Abrechnung Verkehrsunfall
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Die Einigungsgebühr gibt es aus dem Betrag der geltend gemacht wurde und nicht aus dem Betrag auf den man sich geeinigt hat. Habt ihr z. B. 500,00 € Schmerzensgeld geltend gemacht und euch auf 200,00 € geeinigt, so ist die EG aus 500,00 € zu berechnen.
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Das zahlt aber nicht die Gegenseite. Sonst könnte man ja immer mit utopischen Forderungen die Vergütungserstattung pushen.
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Das trifft auf die Unfallschadenregulierung so nicht zu Die gegnerische HV zahlt nur Gebühren aus den Werten, die auch gezahlt wurden.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Nici90 hat geschrieben:Und über die 3500 € nehme ich dann die 2300 und 7002 sowie USt? Ziehe ich dann den bereits gezahlten Betrag aus dem Sachschaden noch ab?
Richtig. Und natürlich muss der bereits gezahlte Betrag abgezogen werden.
Da es hier keinen Gebührensprung gibt, kannst Du auch schlicht noch die EG aus 200,- € abrechnen.