Abrechnung Verkehrsunfall

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Nici90
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 23.01.2015, 20:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

23.01.2015, 20:47

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem, wir haben mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine außergerichtliche Tätigkeit abgerechnet, diese wurde auch gezahlt. Nunmehr haben wir uns geeignet, dass mit Zahlung von 200 € die Angelegenheit erledigt ist, wohl noch wegen Schmerzensgeld. Der streitwert war zuvor 3300€ nunmehr erhöht sich der neue streitwert ja auf 3500€. Ich soll jetzt nämlich die Akte abrechnen. Nun zu meiner Frage, nehme ich jetzt nochmal die Gebühr 2300 und eine Einigungsgebühr sowie 7002 nur über den neuen streitwert und schicke die Rechnung an die gegnerischen Haftpflichtversicherung? Ich stehe da im Moment ziemlich auf dem schlauch und verstehe nicht, warum ich die Akte jetzt noch einmal abrechnen soll.
Lg
tiko73

#2

26.01.2015, 08:36

Ist da ein Gebührensprung? Wenn ja, aus dem neuen Wert alle Gebühren und abzgl. bereits gezahlter xxx.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#3

26.01.2015, 08:42

Eine Einigungsgebühr würde ich bei diesem Sachverhalt noch nicht sehen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Nici90
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 23.01.2015, 20:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#4

26.01.2015, 10:07

Ein Gebührensprung gibt es hier nicht. Dann hab ich ja genau die gleiche Summe wie zuvor auch, wenn ich die Einigungsgebühr zumindest nicht nehme. Kann ich das denn dann überhaupt so abrechnen?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

26.01.2015, 10:36

Nunmehr haben wir uns geeignet, dass mit Zahlung von 200 € die Angelegenheit erledigt ist,
Hier ist die EG aus 200 € anzusetzen, deshalb sollst du neu abrechnen ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#6

26.01.2015, 11:01

JSanny hat geschrieben:
Nunmehr haben wir uns geeignet, dass mit Zahlung von 200 € die Angelegenheit erledigt ist,
Hier ist die EG aus 200 € anzusetzen, deshalb sollst du neu abrechnen ;)
Wobei hier noch die Frage ist, ob nur die 200 € Schmerzensgeld waren oder man sich insgeamt auf eine Summe X an Schmerzensgeld geeinigt hat, abzüglich der bereits gezahlten Beträge auf Schmerzensgeld. Dann wäre die EG nach dem gesamten gezahlten Schmerzensgeldbetrag zu berechnen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#7

26.01.2015, 11:04

Nö, auf den Betrag, den die freiwillig gezahlt haben, gibt es keine EG.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#8

26.01.2015, 11:12

Doch. :mrgreen: Wenn ich z.B. 2.000 fordere und es werden vorab schonmal 1.000 als Vorschuss gezahlt und dann einigen wir uns auf insgesamt 1.500,00 Schmerzensgeld kriege ich auch aus dem Betrag die EG.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Nici90
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 23.01.2015, 20:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#9

26.01.2015, 11:16

Die 200 € sind lediglich eine Einigung über das Schmerzensgeld, aber auf das Schmerzensgeld generell wurden noch keine Zahlungen geleistet, nur auf den Sachschaden, dieser ist bereits abgerechnet, das waren die 3300 €
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

26.01.2015, 11:20

Dann gibts die EG nur aus 200,- EUR.
Antworten