Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem, wir haben mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine außergerichtliche Tätigkeit abgerechnet, diese wurde auch gezahlt. Nunmehr haben wir uns geeignet, dass mit Zahlung von 200 € die Angelegenheit erledigt ist, wohl noch wegen Schmerzensgeld. Der streitwert war zuvor 3300€ nunmehr erhöht sich der neue streitwert ja auf 3500€. Ich soll jetzt nämlich die Akte abrechnen. Nun zu meiner Frage, nehme ich jetzt nochmal die Gebühr 2300 und eine Einigungsgebühr sowie 7002 nur über den neuen streitwert und schicke die Rechnung an die gegnerischen Haftpflichtversicherung? Ich stehe da im Moment ziemlich auf dem schlauch und verstehe nicht, warum ich die Akte jetzt noch einmal abrechnen soll.
Lg
Abrechnung Verkehrsunfall
Ist da ein Gebührensprung? Wenn ja, aus dem neuen Wert alle Gebühren und abzgl. bereits gezahlter xxx.
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Eine Einigungsgebühr würde ich bei diesem Sachverhalt noch nicht sehen.
Liebe Grüße Sonnenkind
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Ein Gebührensprung gibt es hier nicht. Dann hab ich ja genau die gleiche Summe wie zuvor auch, wenn ich die Einigungsgebühr zumindest nicht nehme. Kann ich das denn dann überhaupt so abrechnen?
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Hier ist die EG aus 200 € anzusetzen, deshalb sollst du neu abrechnenNunmehr haben wir uns geeignet, dass mit Zahlung von 200 € die Angelegenheit erledigt ist,
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Wobei hier noch die Frage ist, ob nur die 200 € Schmerzensgeld waren oder man sich insgeamt auf eine Summe X an Schmerzensgeld geeinigt hat, abzüglich der bereits gezahlten Beträge auf Schmerzensgeld. Dann wäre die EG nach dem gesamten gezahlten Schmerzensgeldbetrag zu berechnen.JSanny hat geschrieben:Hier ist die EG aus 200 € anzusetzen, deshalb sollst du neu abrechnenNunmehr haben wir uns geeignet, dass mit Zahlung von 200 € die Angelegenheit erledigt ist,
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Nö, auf den Betrag, den die freiwillig gezahlt haben, gibt es keine EG.
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Doch. Wenn ich z.B. 2.000 fordere und es werden vorab schonmal 1.000 als Vorschuss gezahlt und dann einigen wir uns auf insgesamt 1.500,00 Schmerzensgeld kriege ich auch aus dem Betrag die EG.
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Die 200 € sind lediglich eine Einigung über das Schmerzensgeld, aber auf das Schmerzensgeld generell wurden noch keine Zahlungen geleistet, nur auf den Sachschaden, dieser ist bereits abgerechnet, das waren die 3300 €
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Dann gibts die EG nur aus 200,- EUR.