Kostengrundentscheidung des JC im WSB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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anni22
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#1

23.01.2015, 14:59

Hallo Ihr Lieben,
habe ein Problem mit der Entscheidung des Jobcenters über die Höhe der dem Widerspruchsführer im Widerspruchsverfahren zu erstattenden Kosten.

Sachverhalt:
Unser Mandant erhielt einen Bescheid des JC, wonach er EUR 700 zurückzahlen sollte.
Wir legten im Namen des Mdt. Widerspruch - beschränkt auf einen Rückzahlungsanspruch von EUR 105 - ein; die restliche Rückforderung ist gerechtfertigt.

JC erlässt Widerspruchsbescheid, womit unserem Widerspruch vollständig abgeholfen wurde.
Die Kosten will das JC nur i. H. v. 15 % erstatten.

Meiner Meinung nach ist dies falsch; es müssten die vollen 100 % Kosten erstattet werden, da wir ja nicht gegen den ganzen Bescheid Widerspruch eingelegt haben, sondern nur gegen einen Teil. Und dies 100 % erfolgreich.

Oder hab ich da einen Denkfehler?
Leider hab ich bisher kaum Sozialrecht gemacht und find auch keine Rechtsprechung dazu.

Bin für jede Hilfe dankbar!
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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