Hallo Ihr Lieben,
habe ein Problem mit der Entscheidung des Jobcenters über die Höhe der dem Widerspruchsführer im Widerspruchsverfahren zu erstattenden Kosten.
Sachverhalt:
Unser Mandant erhielt einen Bescheid des JC, wonach er EUR 700 zurückzahlen sollte.
Wir legten im Namen des Mdt. Widerspruch - beschränkt auf einen Rückzahlungsanspruch von EUR 105 - ein; die restliche Rückforderung ist gerechtfertigt.
JC erlässt Widerspruchsbescheid, womit unserem Widerspruch vollständig abgeholfen wurde.
Die Kosten will das JC nur i. H. v. 15 % erstatten.
Meiner Meinung nach ist dies falsch; es müssten die vollen 100 % Kosten erstattet werden, da wir ja nicht gegen den ganzen Bescheid Widerspruch eingelegt haben, sondern nur gegen einen Teil. Und dies 100 % erfolgreich.
Oder hab ich da einen Denkfehler?
Leider hab ich bisher kaum Sozialrecht gemacht und find auch keine Rechtsprechung dazu.
Bin für jede Hilfe dankbar!