Streitwerte???

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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rit-sch
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#1

22.01.2015, 21:18

Ich habe nicht wirklich was gefunden. Also folgendes Problem: Es geht um eine Auseinandersetzung zwischen Miteigentümern einer WEG. Wir sollen Klage erheben mit folgenden Anträgen (etwas abgekürzt):

den Beklagten zu verurteilen

den ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft errichteten Metallzaun ...zu beseitigen und ... wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen..., sein Fahrzeug nur noch auf den Flächen abzustellen, die nach der Teilungserklärung seinem Eigentum zugeordnet sind und dem Beklagen zugleich zu untersagen, sein Fahrzeug auf anderen Flächen ... abzustellen,

den Keller ... von seinen privaten Sachen zu räumen und die Kellertür nicht mehr abzuschließen ...

das im Dach eingebaute Fenster zu entfernen ...

Auskunft zu geben, welche Arbeiten er im Zusammenhang mit der Umnutzung der Bühne im Dachstock vorgenommen hat und wie er die Bühne nun nutze ...

Ich soll nun den vorläufigen Streitwert ermitteln. Also ehrlich gesagt, habe ich nicht wirklich eine Idee. Habe auch schon fleißig gegoogelt, aber nichts wirklich sinnvolles gefunden. Ich würde ja dazu tendieren, für jeden Klageantrag erst mal den Wert von 5.000,00 EUR anzusetzen, diesen Auffangwert. Wirklich festgesetzt wird der Wert ja nach Abschluss des Verfahrens vom Richter.

Aber für die vorläufige Angabe des Streitwertes? Meint ihr, dass das so geht oder hat irgendjemand ne andere Idee?
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
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Anahid
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#2

23.01.2015, 09:17

Aufgrund der Forenumstellung sind leider die Berufsbezeichnungen verloren gegangen. Könntest Du Deine bitte zunächst im Profil ergänzen, da Dir ansonsten keiner antworten darf?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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