Akteneinsicht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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struempfe
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#1

22.01.2015, 13:21

Hallo,

welche Gebühr kann/muss abgerechnet werden, wenn ein Mandant eine Einsicht in seine Krankenakte benötigt? Wird für jede Einsicht in eine Krankenakte (Haus- und Fachärzte) jeweils einzeln abgerechnet, auch wenn die diversen Einsichtnahmen zu einem Vorgang gehören? Darf dem Mandanten die Akte zur Einsichtnahme weitergeleitet werden?

LG :thx
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Adora Belle
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#2

22.01.2015, 13:24

Das kommt darauf an, in welchem Zusammenhang die Akteneinsicht benötigt wird.
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