Kfa Beklagter???

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Liesel
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#11

22.01.2015, 14:27

Ich würde lediglich schreiben, daß die vom Beklagten beantragten Kosten nicht erstattungsfähig sind.
LEBE DEN MOMENT

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icerose
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#12

22.01.2015, 14:42

:thx zum 3. Mach ich so, kurz und bündig. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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