Kfa Beklagter???
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würde lediglich schreiben, daß die vom Beklagten beantragten Kosten nicht erstattungsfähig sind.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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