Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Elterliche Sorge

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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TH-NR
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#1

20.01.2015, 15:37

Hallo,

wir haben hier ein Verfahren vor dem OLG betreffend elterliche Sorge. Das OLG hat durch Beschluss unserem Mandanten die elterliche Sorge allein übertragen. Nun hat die Verfahrensbeiständin allerdings einen Antrag auf Außervollzugsetzung des Beschlusses beantragt. Weiß jemand, welche Gebühren ich hierfür bekomme???
TH-NR
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#2

18.02.2015, 10:36

Hat denn niemand eine Ahnung oder so einen Fal schon mal gehabt???
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#3

18.02.2015, 10:41

Ich leider nicht.

Worin bestand denn eure Tätigkeit in dem Antragsverfahren?
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#4

18.02.2015, 10:45

Ist das Verfahren noch anhängig? Hauptsache oder eA? Wurde für den Antrag des Beistands ein neues Verfahren eingeleitet?
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#5

20.02.2015, 09:17

Sorry muss ich nochmal richtigstellen: Wir haben ein Hauptsacheverfahren vor dem AG Offenbach betreffend elterliche Sorge geführt. Durch Beschluss des AG wurde die eS dann unserem Mandanten allein übertragen. Hiergegen hat die Verfahrensbeiständin unter dem 14.01.15 den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim OLG gestellt. Dieser Antrag wurde uns - natürlich zu einem neuen Az,da ja OLG - unter dem 14.01.15 zugestellt und der Aufforderung zur Stellungnahme. Nach Stellungnahme hat dann das OLG unter dem 22.01.15 beschlossen, dass der Antrag zurückgewiesen wird.

Unter dem 05.01.2015 hatte die Antragsgegnerin selber Beschwerde gegen den Beschluss des AG Offenbach eingelegt, das Beschwerdeverfahren hat das selbe Aktenzeichen wie das Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung. Jetzt haben sich auch wieder Anwälte für die Antragsgegnerin gemeldet die angekündigt haben, die Beschwerdebegründung zu fertigen. Gleichzeitig haben diese aber auch wieder einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt.

Wahrscheinlich werden hier aber wohl nur die Gebühren für das Beschwerdeverfahren abzurechnen sein oder?
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