Gebühr für Abfassun des PKH Gesuchs

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lulumaus
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#1

16.01.2015, 12:34

In einer Zivilsache kamen Eheleute mit einer Klage zu uns. Wir haben uns bestellt und um PKH nachgesucht. Im Übrigen haben wir klargestellt, dass uns noch Unterlagen der Gegenseite fehlen und wir vorher keine Stellungnahme fertigen können.

Bisher haben wir noch keine Antwort auf unser PKH-Gesuch erhalten, aber eine detaillierte Stellungnahme der Gegenseite.

Mein Chef möchte nun einen Termin mit unserer Partei in dem alles besprochen wird um den Schriftsatz zu fertigen.

Er schreibt jetzt an unsere Mandanten, dass er einen Kostenvorschuss haben möchte für die Ausarbeitung und Abfassung des PKH-Gesuchs auf der Grundlage der zu fertigenden Schriftsatzes... Wonach rechne ich das denn ab? Ist hier die 3335 VV RVG anzuwenden?
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Liesel
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#2

16.01.2015, 12:37

Nein. Ihr seid nicht im PKH-Verfahren.

Sofern bereits Anträge gestellt wurden, ist die 3100 angefallen, andernfalls 3101.
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