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Abrechnung Freispruch - Anrechnung Vorschuss Pflichtvert.geb

Verfasst: 15.01.2015, 12:24
von Ann_Lachen
Hallo!

Haben Mdt im Strafverfahren vertreten. Als Pflichtverteidiger bestellt, Akteneinsicht genommen, Termin zur Hauptverhandlung wahrgenommen, im Termin Freispruch.

Wir haben vor der Verhandlung einen Vorschuss auf die Pflichtverteidigergeb.beantragt. Nun meine Frage:

Aufgrund des Freispruchs habe ich jetzt einen KfA mit den Wahlanwaltsgebühren zu stellen, was ist mit dem gezahlten Vorschuss auf die Pflichtverteidigergebühren? Einfach als gezahlter Vorschuss abziehen?

Re: Abrechnung Freispruch - Anrechnung Vorschuss Pflichtvert

Verfasst: 15.01.2015, 12:30
von Liesel
Ja. Ich würde schreiben "abzügl. bereits gezahlte Pflichtverteidigervergütung".